SPD Wolfartsweier

Wir für Wolfartsweier

Anträge und Anfragen im Ortschaftsrat

Tagesordnungen und Sitzungsprotokolle unter www.karlsruhe.de - Gemeinderat

Aktuelle Informationen der Ortschaftsratsfraktion liegen hier derzeit nicht mehr vor. Bitte nutzen Sie den entsprechenden Link zur Homepage der Stadt Karlsruhe.

Anträge/Anfragen 15.10.2019

Solaranlagen an öffentlichen Gebäuden

Der Ortschaftsrat möge den folgenden Antrag beschließen und damit die Ortsverwaltung und das Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft mit der Umsetzung beauftragen. 
Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft prüft an welchen öffentlichen Gebäuden in Wolfartsweier sich eine Photovoltaik-Anlage installieren ließe. 
 Sachverhalt/Begründung:  
In Karlsruhe sind die Voraussetzungen für die solare Energienutzung besonders geeignet. Daher sollte die Stadt Karlsruhe bei der Nutzung von Solarenergie beispielhaft vorrangehen. Gerade im Gebäudebestand der öffentlichen Hand sind Potentiale vorhanden, die es zu Nutzen gilt. 
Bereits 2009 gab es Untersuchungen welche die Anbringung von Solaranlagen sowohl auf dem Dach des Rathauses, als auch auf dem Dach der Begegnungsstätte prüften. 
Die Ausrichtung der Dächer sind demnach geeignet, allerdings sprachen damals bauliche Gegebenheiten gegen die Umsetzung. 
Mittlerweile haben sich die technischen Möglichkeiten und die Notwendig-keiten geändert, was eine erneute Prüfung erforderlich macht.
Deshalb bitten wir unter diesen Gesichtspunkten die Möglichkeit der Anbringung von Solaranlagen nochmals zu untersuchen.  
Ebenso sollten weitere öffentliche Gebäude in Wolfartsweier untersucht werden. Die Grundschule Wolfartsweier ist seit längerem mit einer Solaranlage ausgestattet, hier sollte untersucht werden ob diese noch optimal funktioniert oder gegebenenfalls eine Erneuerung sinnvoll wäre.  Auch die große Dachfläche der Hermann-Ringwald-Halle (für die Teile bereits für die Solarthermieanlage des Schwimmbads genutzt werden) und das Feuerwehrgerätehaus sollen in die Gesamtbetrachtung mit aufgenommen werden. 

Klimaschutz beginnt Vor-Ort, Erörterung von Maßnahmen zur Umsetzung in Wolfartsweier 

Sachverhalt: Mittlerweile sind die Folgen des Klimawandels deutlich erkennbar. Wir gehen davon aus, dass die Auswirkungen nur dann einzuschränken sind, wenn alle an einem Strang ziehen. Die Stadtverwaltung und die Kommunalpolitik müssen mit bestem Beispiel vorangehen. Ziel muss es sein, baldmöglichst alle kommunalen Handlungsräume aufzuzeigen und anzupacken. 
Die Stadt Karlsruhe hat mit der Karlsruher Energie- und Klimaschutz Agentur (KEK) einen kompetenten Ansprechpartner. Die KEK bietet viele Angebote welche sowohl im privaten als auch kommunalen Bereich zur Anwendung kommen könnten. 
Ein Angebot ist z.B. das Karlsruher Energiequartier. Dies wäre möglicherweise auch auf unseren Stadtteil anwendbar. Inwieweit dies in Verbindung mit einem Sanierungsgebiet sinnvoll ist, wäre ergänzend zu klären.  
 Anfrage: 
Wir würden die Ortsverwaltung um Rücksprache bitten, ob die KEK in einer der nächsten öffentlichen Sitzungen das Konzept der Karlsruher Klimaquartiere im Ortschaftsrat vorstellen kann. 
Des Weiteren sollte dort das gesamte Portfolio der Möglichkeiten vorgestellt werden, damit den Bürgern aufgezeigt wird, welche Möglichkeiten auch im privaten Bereich gegeben sind.  
 
Änderungsantrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion zum Antrag der FDPOrtschaftsratsfraktion vom 30.09.2019 „Glasfaserkabel in zu sanierenden Straßen“ 

 
Änderungsantrag: 
Die Ortsverwaltung fordert das Tiefbauamt auf, dass bei Kanal- und Sanierungsarbeiten von 
öffentlichen Straßen in Wolfartsweier, in Absprache mit den Netzbetreibern, geeignete Leerrohre verlegt werden.  
Begründung: 
Die Zuständigkeit für den Glasfaserausbau liegt nicht bei der Stadt Karlsruhe, sondern bei privaten Netzbetreibern. 
 
Sinnvoll ist deshalb eine Absprache zwischen Tiefbauamt und den Netzbetreibern, um geeignete Leerrohre zu verlegen. 

Anträge/Anfragen 07.05.2019

VBK-Maßnahme Straßenbahn nach Ettlingen
Sachlage:
Im Rahmenplan der Höhenstadtteile ist die Straßenbahnverbindung nach Ettlingen und nach Grünwettersbach dargestellt und beschrieben. Auch im Bebauungsplan zur Steinkreuzstr. 14 (ehemals Thielicke- Gelände) wurde die Verlängerung nach Ettlingen bereits berücksichtigt.
Wir gehen davon aus, dass die Trassenführung der VBK-Strecke in der Steinkreuzstraße vorgesehen ist.
Es wird befürchtet, dass sich durch diese Maßnahme weitere Lärm- und
Verkehrstechnische Probleme für die Bürger von Wolfartsweier ergeben.
Hierzu nun die Fragen der SPD-Ortschaftsratsfraktion:
 Ist diese Überlegung noch im längerfristigen Bauprogramm der VBK beinhaltet
bzw. soll diese Maßnahme tatsächlich zur Umsetzung kommen?
 Wenn ja, wie würde die Konfliktsituation Straßenbahn/ Motorisierter
Individualverkehr/ Fußgänger -Radfahrer gelöst.
 Welche Linien sollen hier durch Wolfartsweier geführt werden?
 Gibt es zum Lärm schon Untersuchungen / Gutachten bzw. wann sollen diese
erstellt werden.
 Wie wird eine zusätzliche Lärmbelastung durch die Infrastruktur der
Verkehrsbetriebe vermieden?

 

Carsharing im öffentlichen Straßenraum

Sachlage:
Im Februar 2019 trat der neue Paragraph 16a "Sondernutzung durch Carsharing" im Landesstraßengesetz Baden-Württemberg in Kraft.
Kommunen können nun Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum ausweisen.
Wie der Presse zu entnehmen war, ist man bei Stadtmobil in Karlsruhe daher nun zuversichtlich, dass auch die Fächerstadt in dieser Hinsicht bald aktiv wird und ein Vergabeverfahren für Stellplätze im öffentlichen Raum auf den Weg gebracht wird. In Karlsruhe sind deutschlandweit die meisten Carsharing-Fahrzeuge pro Einwohner im Einsatz. Die Parksituation hat sich seit der strikten Anwendung zur Regelung des Parkens auf Gehwegen verschärft.
Durch die Idee des Carsharings könnte sich langfristig auch eine Entlastung der
Parksituation ergeben. Die Carsharing Fahrzeuge werden wesentlich mehr genutzt als ein privater PKW. Wir gehen davon aus, dass sich die Anzahl von privaten PKW pro Haushalt durch eine Verbesserung des Angebotes daher reduziert.
Dem Artikel war außerdem zu entnehmen, "dass die Stadt Karlsruhe signalisiert hat, dass eine Ausschreibung für Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum geplant ist.
Hierzu nun die Fragen der SPD-Ortschaftsratsfraktion:
 Werden flächendeckend alle Stadtteile bei einer Ausschreibung berücksichtigt?
 Welche Randbedingungen sind Grundlage für eine solche Ausschreibung?
 Wann wird die Ausschreibung erfolgen bzw. wann ist mit einer Vergabe zu
rechnen?
 Wie ist der zeitliche Umsetzungshorizont nach Vergabe der Maßnahme?
 Werden bei aktuellen Baumaßnahmen in Wolfartsweier Stellplätze berücksichtigt
bzw. welche weiteren öffentlichen Flächen in Wolfartsweier (z.B. Rathaus bzw.
Begegnungssätte, Herrmann Ringwald-Halle, Parkplatz bei Nah- und Gut Markt
Bachmann) würden sich für eine solche Flächen eignen.

Sanierung der Rathausstraße im Zuge des behindertengerechten Umbaus des Rathauses Wolfartsweier

Antrag:
Der Ortschaftsrat beschließt den folgenden Antrag und beauftragt die Ortsverwaltung gemeinsam mit dem Tiefbauamt zu prüfen ob im Zuge des Niveauausgleichs der Rathausstraße im Bereich vor der Ortsverwaltung nicht die gesamte Rathausstraße saniert werden kann.

Sachverhalt/Begründung:
Die Mittel zur barrierefreien Sanierung des Rathauses Wolfartsweier sind im DHH 2019/20 beinhaltet (Projektnummer: 7.880236.700). Die Erschließung des 1. OG mit einem Rollstuhllift benötigt einen Niveauausgleich der Rathausstraße im unmittelbaren Bereich vor dem Rathaus. Die dafür benötigten Mittel sind ebenfalls im DHH 2019/2020 enthalten (Projektnummer: 7.661002 .7009xx).
Da sich die gesamte Rathausstraße in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet, erachten wir es für sinnvoll, im Zuge des Niveaugleichen eine Gesamtsanierung vorzunehmen. Die dafür benötigten Mittel sollen falls möglich aus Sammelansätzen entnommen werden, oder aus dem Ansatz Sanierung zweiter Abschnitt Kreuzackerstraße (Projektnummer 7.661002 .700906). Erfahrungsgemäß ist mit einer Sanierung der Kreuzackerstraße in den beiden Haushaltsjahren nicht zu rechnen, weshalb ein erneuter Ansatz im Doppelhaushalt 21/22 erfolgen kann.

Überprüfung und Verbesserung des Lichtkonzeptes für die Begegnungsstätte Wolfartsweier

Antrag:
Der Ortschaftsrat beschließt den folgenden Antrag und beauftragt die Ortsverwaltung gemeinsam mit dem Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft zu prüfen ob die Beleuchtungssituation verbessert werden kann.

Sachverhalt/Begründung:
Von Mitgliedern der nutzenden Vereine und weiteren Bürgern wird immer wieder angesprochen, dass die Beleuchtung der Begegnungsstätte als nicht mehr zeitgemäß und zu dunkel empfunden wird.
Daher ist die Beleuchtungssituation zu überprüfen und ggf. entsprechend des Standes der Technik zu verbessern. Die Mittel hierzu sollen aus der Bauunterhaltung des HGW bereitgestellt werden.

Prüfung der Voraussetzungen zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes für den alten Ortskern in Wolfartsweier

Antrag:
Der Ortschaftsrat möge den folgenden Antrag beschließen und damit die Ortsverwaltungund das Stadtplanungsamt beauftragen, eine Vorprüfung zur Einleitung der vorbereitendeUntersuchungen nach § 141 BauGB als Beurteilungsgrundlage zur Umsetzung einerSanierungssatzung für den alten Ortskern zu veranlassen.

Sachverhalt/Begründung:
In seiner 758-jährigen Geschichte hat sich die Ortschaft Wolfartsweier, vor allem städtebaulich, stark gewandelt. Im ursprünglichen historischen Ortskern wechseln sichalte Fachwerkhäuser mit Neubauten ab. Die direkte Nachbarschaft der über die Stadtgrenzen hinaus bekannten Kindertagesstätte „die Katze“ und der im 13. Jahrhundert gebauten Jakobskirche, sollen beispielhaft die heterogene Struktur des Dorfgefüges beschreiben.
Das Fehlen eines Bebauungsplans im historischen Ortskern, erschwert eine kontrollierte Weiterentwicklung des Gebietes. Die Einführung einer Gestaltungssatzung hat sich als nicht geeignetes Mittel erwiesen um über die Jahre entstandene Missstände zubeseitigen.
Im Baugesetzbuch §136 ff. wird das Instrument der städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme eingeführt. Ein erster Schritt ist dabei die vorbereitenden
Untersuchung nach § 141 bei der Ziel ist, städtebauliche Missstände zu erörtern und die Auswirkungen einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme auf die Betroffenen Eigentümer zu prüfen. Ferner wird die generelle Notwendigkeit und der zu erwartende finanzielle Aufwand untersucht.
Wird der Bedarf erkannt, kann eine Ausweisung eines Sanierungsgebietes erfolgen. Die zur Verfügung gestellten Mittel können dann zur gezielten Sanierung des Bestandes durch die Eigentümer abgerufen werden. Dabei steht auch die energetische Sanierung im Blickfeld. Der Sanierungsprozess wird ständig durch die städtischen Fachämter begleitet.

Wir beantragen eine Vorprüfung und die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB um eine Beurteilungsgrundlage zu schaffen, ob und in welchem Umfang in Wolfartsweier ein städtebauliches Sanierungsgebiet ausgewiesen werden soll.

Anträge/Anfragen 10.04.2019

Umsetzung der Straßenbaumaßnahmen in der Wettersteinstr. und Steinkreuzstraße 2. Bauabschnitt

Die Wettersteinstraße ist zwischen Rathausstraße und Nordoststraße eine Spielstraße und damit ein besonderer Verkehrsbereich. Bislang ist im Bereich der Spielstraße Kleinpflaster verbaut.

Die Steinkreuzstraße (2. BA) zwischen Katzenbergstraße und Ortsausgang bei der Ringstraße soll mittelfristig erneuert/umgebaut werden.

 

Hierzu nun die Fragen der SPD-Ortschaftsratsfraktion:

 

1. Wann sollen die beiden Maßnahmen bautechnisch umgesetzt werden?

2. Wie wird die Oberfläche der Wettersteinstraße hergestellt, bzw. welche Pflasterart wird verwendet um der Bedeutung dieser Spielstraße gerecht zu werden?

3. Welche Maßnahmen sind in der Steinkreuzstr. geplant, bzw. gibt es Überlegungen zur Querschnittsänderung um eine Beruhigung des Verkehrs zu erzielen?

4. Wird der Fahrradstreifen beibehalten oder in die Konzeption mit aufgenommen?

5. Werden die Maßnahmen in einer öffentlichen Sitzung dem Ortschaftsrat und der interessierten Bürgerschaft vorab so zeitnah präsentiert um ggf. auch noch Anregungen zur Umgestaltung einbinden zu können?

ANTWORTEN

Sachstand Wettersteinstraße und Steinkreuzstraße- Antwort auf die Anfrage der SPD-OR Fraktion

In der Antwort der Stadt auf die Anfrage der SPD, wird die dauerhafte Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der Steinkreuzstraße in Aussicht gestellt.

 

"Der bestehende Schutzstreifen in der Steinkreuzstraße wurde zunächst im Rahmen eines Verkehrsversuches für zwei Jahre genehmigt. Seit der Markierung sind die Unfallzahlen rückläufig. Die Lösung hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt und soll dauerhaft bestehen bleiben. Ein Antrag auf zeitliche Verlängerung der Markierung wurde gestellt. Am 4. Februar 2019 wurde das Anliegen noch einmal in einem Gespräch der Obersten Straßenverkehrsbehörde vorgetragen. Eine Antwort steht allerdings noch aus."

 

Die Einschätzung der SPD-Fraktion zur Sinnhaftigkeit des Schutzstreifens war somit richtig.

 

In der BNN wurde die Anfrage fälschlicherweise der CDU zugeschrieben, dies möchten wir hier berichtigen.

Anfrage und Antwort können auch auf der homepage der Stadt unter :

https://web3.karlsruhe.de/Gemeinderat/ris/bi/to0040.php?__ksinr=5540

nachgelesen werden.

 

Bauzeitliche Ausweisung der Steinkreuzstraße als Anliegerstraße während der Sanierungsarbeiten auf der BAB 8

Sehr geehrter Herr Ortsvorsteher,
zu dem Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Wolfartsweier nimmt das Ordnungs- und Bürgeramt wie folgt Stellung:
Nach Anhörung der Fachdienststellen hat das Ordnungs- und Bürgeramt in seiner Funktion als untere Straßenverkehrsbehörde entschieden, dass im Hinblick auf die geplante Baumaßnahme auf der Bundesautobahn 8 derzeit keine zusätzlichen verkehrslenkenden Maßnahmen für den Ortsteil Wolfartsweier getroffen werden.
Dem Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Wolfartsweier auf bauzeitliche Ausweisung der Steinkreuzstraße als Anliegerstraße und halbseitige Sperrung aus beiden Richtungen wird insoweit nicht entsprochen.
Folgende Gründe haben zu dieser Entscheidung geführt:
Die Steinkreuzstraße ist heute bereits aus beiden Richtungen für die Verkehrsart
Lastkraftwagen, mit Ausnahme von Anliegerverkehr, gesperrt. Die innerörtliche
Wegweisung führt den gesamten Verkehr grundsätzlich auf die Umgehungsstraße B 3.
Es ist davon auszugehen, dass der Verkehr dieser Wegweisung folgt.
Die jetzige Baumaßnahme an der Bundesautobahn mit Einschränkung von Fahrspuren ist nicht mit der Maßnahme im letzten Jahr im Ortsteil Palmbach vergleichbar. Dort handelte es sich um eine komplette Vollsperrung einer innerörtlichen Verbindung, die sich gravierend auf den Verkehr ausgewirkt hat. Die zusätzliche Sperrung in der Steinkreuzstraße betraf aber auch damals lediglich den Lastkraftwagenverkehr und nicht den gesamten Individualverkehr.

Um die Verkehrsbelastung zu überprüfen, wird das Ordnungs- und Bürgeramt noch vor Beginn der Autobahnbaustelle in der Steinkreuzstraße für eine Woche ein Verkehrszählgerät installieren, um die Verkehrsmengen zu erfassen. Die Zählung wird dann nochmals wiederholt, sobald die Baumaßnahme begonnen hat. Sollte bei dem Vergleich der Verkehrsmengen ein signifikanter Anstieg festgestellt werden, wird die Verwaltung nochmals über geeignete Maßnahmen der Verkehrslenkung beraten.

Anträge/Anfragen 12.03.2019

Bauzeitliche Ausweisung der Steinkreuzstraße als Anliegerstraße während der Sanierungsarbeiten auf der BAB 8
Antrag:
Der Ortschaftsrat möge den folgenden Antrag beschließen und damit die Ortsverwaltung beauftragen, die Möglichkeit der bauzeitlichen Ausweisung der Steinkreuzstraße als Anliegerstraße während der Sanierungsarbeiten auf der BAB 8 mit der Stadt Karlsruhe zu erörtern und umzusetzen.

Begründung:
In 2019 wird die BAB 8 zwischen "Steinig" (Anschlussstelle Karlsbad) und Autobahndreieck Wolfartsweier saniert. Im Zuge dieser Sanierung werden die Lärmschutzwände an der BAB entfernt und nach
Beendigung der Maßnahmen wieder angebracht. Dies führt zu einer erheblichen Lärmbelastung für die Bürger von Wolfartsweier.
Aufgrund der Verkehrsführung auf der Autobahn und der damit verbundenen
Querschnitts-Reduzierung ist zwangsläufig mit erheblichen Stauungen zu rechnen, wie dies bereits in der Vergangenheit zu beobachten war.
Zwangsweise wird sich Schleichverkehr einstellen, der auch die Ortsdurchfahrt
Steinkreuzstraße Wolfartsweier betrifft. Hier ist neben dem wesentlich höherem Verkehrsaufkommen, auch mit den damit verbundenen zusätzlichen Lärm und Immissionsbelastungen zu rechnen. Daher soll die Steinkreuzstraße für Durchgangsverkehr, für die Dauer der Bauzeit BAB 8 gesperrt werden (Anlieger- und Linienverkehr frei). Die Hinweisschilder sollten räumlich so platziert werden, dass die Umgehungsstraße B3 um Wolfartsweier genutzt wird.
Zusätzlich sollte die Steinkreuzstr. sowohl beim Zündhütle als auch bei der Ortsausfahrt nach Ettlingen einseitig durch Baken, wie bereits bei der Maßnahme Sanierung Ortsdurchfahrt Palmbach, gesperrt werden.

Ergänzende Untersuchung zur Verbesserung der Sicherheit für die
Verkehrssituation in der Steinkreuzstr.

Der Ortschaftsrat möge den folgenden Antrag beschließen und damit die Ortsverwaltung beauftragen, die momentane Verkehrssituation in der Verkehrsplanungsrunde der Stadt Karlsruhe darzustellen und gemeinsam mit der Stadt Karlsruhe Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssituation (Erhöhung der Sicherheit) aufzuzeigen.
Antrag:
Die Verkehrsplanungsrunde der Stadt Karlsruhe untersucht die Verkehrssituation in der Steinkreuzstraße in Wolfartsweier und erarbeitet Möglichkeiten zur Verbesserung dieser Verkehrssituation
Begründung:
Die Verkehrssituation in der Steinkreuzstraße stellt verkehrsrechtlich eine recht
schwierige Fragestellung dar, dies geht aus den Protokollen der damaligen Beratungen im Planungsausschuss und im Ortschaftsrat hervor.
Resultierend aus den Überlegungen zur Umgestaltung der Steinkreuzstr. in Wolfartsweier stand die Sicherheit der Bürger als ein vorrangiger Aspekt im Mittelpunkt.Für die baulich- gestalterische Umsetzung flossen diese Überlegungen daher auch teilweise in die Ausbaupläne mit ein.
Von Seiten der Stadt wurden in der öffentlichen Sitzung 2009 nach dem Umbau weitere Maßnahmen bezüglich des Durchgangsverkehrs zugesagt. Diese wurden bislang nicht umgesetzt.
Die ursprüngliche Konzeption zur Umgestaltung ist der Beschlussvorlage des
Planungsausschusses zu entnehmen:
"Dessen Gestaltung soll dazu führen, dass sich Fahrzeuge möglichst weit in der
Straßenmitte bewegen und erst im Begegnungsfall den Seitenraum mit in Anspruch nehmen müssen. Die Hauseingänge sollen mit Pollern geschützt werden, als Tempolimit sind 20 km/h vorgesehen".
Dieses Planungsziel wurde mit dem Umbau nicht erreicht, sodass sich der Abstand zu den fußläufigen Verkehrsteilnehmern nicht erhöht sondern im Begegnungsfall vermindert hat. Erschwerend kommt die Vorfahrtsregelung hinzu, welche dem Motorisierten Individual- und Linienverkehr eine Bevorrechtigung gewährt.
Die Steinkreuzstraße wird nach dem Umbau von weit mehr Fußgängern und Radfahrern genutzt als im Altzustand. Nunmehr sind bereits Bürger und Kinder von Autos angefahren worden, welche die Verkehrssituation offenbar falsch eingeschätzt haben. Daneben kommt es nunmehr im Begegnungsverkehr von größeren Fahrzeugen immer wieder zu sehr gefährlichen Verkehrssituationen, die sich durch Rückstauungen zeigen welche zusätzlich Lärm- und Abgasemissionen erzeugen.
Da die Steinkreuzstr. teilweise durch Ihren verengten Querschnitt nicht entsprechend der Vorschriften ausgebaut werden konnte, wurde in Abstimmung mit der Verwaltung der niveaugleiche Ausbau beschlossen, welcher umgesetzt wurde.

Ein wesentliches Thema war die Heranführung und Sensibilisierung des Autoverkehrs an diese durch Fußgänger, Radfahrer und Motorisierten Individual-Verkehr gemeinsam genutzte Straße.
Die Übergangsbereiche welche auf die Kernzone (Tempo 20) heranführen, wurden als wesentliche Bereiche identifiziert, um den Autofahrer für diese neue Verkehrssituation und damit Rücksichtnahme auf schwächere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer) zu sensibilisieren.
Dies sollte durch bauliche oder regeltechnische Vorgaben (z.B. Ampelregelung grüne Welle bei Einhaltung der Geschwindigkeit, ggf. auch recht vor links) geschehen.
Bisher sind diese Bereiche durch Tempo 20 Schilder und Verkehrsdisplays
gekennzeichnet.Die bestehenden Polder schützen den Fußgänger nur an den jeweiligen Grundstückseinfahrten.
Eine objektive Kenngröße für die Verkehrssicherheit stellen die gefahrenen
Geschwindigkeiten dar (siehe Begleituntersuchung Uni Kaiserslautern, Kapitel 2.3.2 Seite 19) demnach steigen mit zunehmender Geschwindigkeit nicht nur die Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Unfalls sondern auch die Unfallschwere. In der Untersuchung durch die Universität Kaiserslautern ist außerdem angeführt, dass sich ein gewisser Gewöhnungseffekt einstellen kann, dies ist offensichtlich eingetreten.
Den motorisierten Verkehrsteilnehmern ist durch die Vorfahrtstraßenregelung nicht ersichtlich, welche Verkehrssituation im Kernbereich der Steinkreuzstr. gegeben ist. Das Verhalten vieler Autofahrer bestätigt diese Wahrnehmung mittlerweile. Die Besonderheit dieses Verkehrsbereiches ist dem Autofahrer daher nicht bewusst. Der Autofahrer muss daher auf dies Verkehrssituation vorbereitet werden. Daher soll die Verkehrsplanungsrunde Möglichkeiten untersuchen (Ampelregelung: grüne Welle bei Einhaltung der Geschwindigkeit, Aufhebung der Vorfahrtsstraße und damit rechts vor links, Ausweisung der Straße als "Anlieger frei" oder andere Alternativen) die
die für diese Situation Abhilfe verschafft.

Erwerb des Grundstückes und des Gebäudes Heubergstraße 2, 76228 Karlsruhe (ev. Gemeindezentrum), durch die Stadt Karlsruhe und Umnutzung des bestehenden Gebäudes für dringend benötigte städtische Einrichtungen
Antrag:
Der Ortschaftsrat Wolfartsweier fordert die Stadt Karlsruhe auf, das Grundstück
Heubergstraße 2 in Wolfartsweier, inklusive des derzeitigen Gebäudebestandes, von der evangelischen Kirche Karlsruhe zu erwerben.
Das dann erworbene Grundstück und Gebäude soll auf seine Nutzbarkeit als
- Jugend- Familien- und Bürgerzentrum für die Bergdörfer
- Erweiterung der Kindertagesstätte "die Katze"
- Tagespflegeeinrichtung
- als sonstige evtl. dezentrale Einrichtung der Stadt
geprüft und im Anschluss durch die Stadt Karlsruhe entwickelt und betrieben werden. Ein Erhalt des Rossmann-Gebäudes, das eine hohe identifikationsstiftende Bedeutung für den Stadtteil hat, ist dabei von großer Wichtigkeit.
Sachverhalt/Begründung:
Derzeit befinden sich das Grundstück und das Gebäude im Besitz der evangelischen Kirche Karlsruhe und wird als Gemeindezentrum der evangelischen Pfarrgemeinde Wolfartsweier genutzt. Aufgrund von Ausgabeoptimierungen ist die evangelische Kirche Karlsruhe – und daher auch die Pfarrgemeinde Wolfartsweier gezwungen, ihre Gemeindehausflächen stark zu reduzieren.
In Absprache mit der Stadtverwaltung Karlsruhe hat man sich auf eine Weiternutzung der „Alten Aussegnungshalle“ in unmittelbarer Nachbarschaft zur Jakobskirche geeinigt. In einem „Letter Of Intent“ hat sich die Stadtverwaltung - vertreten durch Frau Bürgermeisterin Luszak-Schwartz - und die evangelische Kirche Karlsruhe vertreten durch Herrn Dekan Schalla – auf einen Tausch der beiden Grundstücke verständigt.
Wir fordern die Stadt Karlsruhe auf, von dieser Abmachung Gebrauch zu machen.
Das nun freiwerdende Grundstück stellt für Wolfartsweier eine seltene Gelegenheit dar, die oben genannten dringend benötigte Einrichtungen innerhalb des Ortes zu realisieren. Neben der schon lange geforderten Erweiterung der städtischen Kindertagesstätte „die Katze“, soll auch die Möglichkeit einer Tagespflegeeinrichtung geprüft werden.
Gerade in den Höhenstadtteilen besteht ein Bedarf an einem Jugend- und
Familienzentrum Zentrum. Dies kann aus der Antwort der Stadt Karlsruhe (Dez. 3) auf die Anfrage der SPD-Ortschaftsratsfraktion vom 21.11.2018 entnommen werden.
Das bestehende Gebäude der Heubergstraße 2 beinhaltet bereits einen Jugendraum, der ohne Weiteres von der Stadt Karlsruhe weiterbetrieben werden sollte.

Einrichtung eines Beirates gemäß §8 der Verordnung der Stadt Karlsruhe als untere Naturschutzbehörde über das Landschaftsschutzgebiet Oberwald-Rißnert;
Antrag:
Die Stadt Karlsruhe möge in Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung, dem Umweltamt und der Ortsverwaltung Wolfartsweier, gemäß §8 der Schutzgebietsverordnung einen Beirat für das Schutzgebiet einrichten.
In diesem Beirat soll der Ortsvorsteher oder eine von der Verwaltung als
vertretungsberechtigt ernannte Person als ständiges Mitglied vertreten sein.
Sachverhalt/Begründung:
Aufgrund der in §1 dargestellten Besonderheit dieses Gebietes, wurde diese Verordnungerlassen. Der Schutzzweck ist in § 3 entsprechend erläutert.
Weite Teile des Schutzgebietes liegen auf der Gemarkung von Wolfartsweier.
Daher sollte mindestens ein Vertreter der Ortsverwaltung Wolfartsweier oder ein von Ihr ernannter sachkundiger Bürger als ständiges Mitglied im Beirat- zur Wahrung der Interessen des Schutzgebietes vertreten sein.

Erstellung eines Schutz-und Pflegekonzeptes für das Landschaftsschutzgebiet "Oberwald- Rißnert"
Anfrage:
Die Stadt Karlsruhe hat für das Landschaftsschutzgebiet Oberwald-Rißnert eine
Schutzgebiets-Verordnung erlassen. Diese ist im Dezember 2018 in Kraft getreten.
Ist beabsichtigt für dieses Schutzgebiet ein Schutz- und Pflegekonzept zu erstellen?
Wenn dies beabsichtigt ist, so bitten wir das Fachamt um Information zum zeitlichen Horizont bezüglich der Erstellung eines solchen Konzeptes und über die Inhalte eines solchen Schutz- und Pflegekonzeptes.

Einstufung der Lagequalität von Wolfartsweier im Mietspiegel
Sachverhalt:
In früheren Mietspiegeln der Stadt Karlsruhe wurde die Lagequalität des Stadtteils Wolfartsweier je nach Bereich zwischen „mäßig“ und „gut“ eingestuft. Seit der Neueinstufung wird für den gesamten Ortsbereich nur noch eine mäßige Lage angenommen.
Zitat aus Mietspiegel:
„Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen in Karlsruhe hat diese Lagequalitäten vornehmlich zur Ermittlung der Bodenrichtwerte erarbeitet. Als Lagemerkmale wurden hierbei insbesondere berücksichtigt: Die Erreichbarkeit/Infrastruktur unter besonderer Berücksichtigung der öffentlichen und sozialen Infrastruktur, kultureller Einrichtungen, Dienstleistungen und Handel (zum Beispiel Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf) sowie der
Arbeitsstätten, die Verkehrsanbindung für den Individualverkehr und die ÖPNV- Anbindung, die städtebauliche Situation (Stadtbild und Struktur des Gebietes, Durchgrünung, Erholung/Naherholungsgebiet, Nähe zum Zentrum/Stadtteilzentrum), mögliche Umwelteinflüsse (Verkehrs- und sonstige Immissionen), das Image/der Ruf des Gebietes sowie dessen Erschließung, also insbesondere die Ausstattung und der Zustand bezüglich Straßennetz, Fuß- und Radwege sowie Parkraum.“
Anfrage:
1. Welche der oben genannten Kriterien haben die Abstufung bewirkt, und in welcher Weise?
2. Welche Daten/Fakten wurden für die sich hier auswirkenden Kriterien
herangezogen?
3. Wird diese Abstufung auch in den aktuellen Bodenrichtwerten zu finden sein?

Schnelles Internet für die Grundschule Wolfartsweier
Anfrage
Die Grundschule Wolfartsweier ist eine Medienreferenzschule des Landes Baden-Württemberg. Als solche ist die Schule auch mit entsprechendem IT-Equipment für den Unterricht ausgestattet worden.

Den offiziellen Seiten der Landesregierung Baden-Württemberg ist nachstehender Wortlaut zu entnehmen:
"Die Landesregierung hat 2012 mit der Breitbandinitiative II den Ausbau von schnellem Internet neu aufgestellt und dabei eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen. Mit der Breitband-Offensive 4.0 startete die nächste Stufe im Ausbau des schnellen Internet in Baden-Württemberg. Die neue Förderrichtlinie wurde im Juli 2015 von der Europäischen Union genehmigt. Mit den beiden Sonderlinien „Schulen an die Glasfaser“ und „Gewerbe an die Glasfaser“ unterstützt das Land die Kommunen mit bis zu 90 Prozent Förderung.
Die interkommunale Zusammenarbeit, das gezielte und effiziente Miteinander und die dabei erzielten Synergien honoriert das Land ebenfalls bereits ab der Planung mit einem bis zu 90 Prozent hohen Fördersatz. Die mittlerweile schwarz-grüne Landesregierung investiert weiterhin in diesen Ausbau".

Ist eine Übertragungsfrequenz von Seiten des Netzbetreibers gegeben, welche die Nutzung der Computer für eine sinnvolle Unterrichtung der Schüler erlaubt bzw. wann wird diese Grundvoraussetzung gegeben sein?
Gibt es von Seiten der Stadt Karlsruhe ein Konzept um die Schulen in Karlsruhe
und somit auch in Wolfartsweier mit schnellen Internet zu versorgen und dies
durch Landesgelder zu fördern?
Wie sieht der Zeitplan in Karlsruhe aus, um die Schule in Wolfartsweier und weitere Schulen in Karlsruhe mit schnellem Internet zu versorgen?
Werden Medienreferenzschulen des Landes dabei gesondert berücksichtigt?

Antrag/Anfrage 29.01.2019

Kennzeichnung von Sperrflächen in der Wettersteinstr. an den Einmündungen von Rathausstr. und Steinkreuzstr. zur Vermeidung der Behinderung und Verkürzungder Einsatzzeit für die Feuerwehr
Antrag:
Das Tiefbauamt möge die Verkehrssituation in der Wettersteinstr. in Zusammenarbeit mit dem Ordnungs- und Bürgeramt, der Freiwilligen Feuerwehr und der Ortsverwaltung Wolfartsweier überprüfen und anhand der Schleppkurven für die Feuerwehrfahrzeuge zusätzliche Sperrflächen im genannten Straßenbereich einrichten.
Sachverhalt/Begründung:
Die schnellste Verbindung zwischen dem Feuerwehrhaus und der Steinkreuzstr. ist die Wegeverbindung über die Wettersteinstr..Gerade in den Einmündungsbereichen von Rathausstr. und Steinkreuzstr. sollten auf
beiden Seiten Sperrflächen eingezeichnet werden, da der Schleppkurven-Radius dieser Fahrzeuge einen großen Platzbedarf erfordert. Die vorhandenen einseitigen Sperrflächen sind nur noch schlecht zu erkennen.
Gerade bei Einsätzen sollte ein unnötiges Rangieren, und damit Zeitverlust, vermieden werden.

Familienumfrage 2017 - Zufriedenheitsstatistik Stadtteilergebnisse Wolfartsweier: Kinder- und Jugendzentren

Sachverhalt:
In der Familienumfrage 2017 gaben über 60% der befragten Familien in Wolfartsweier (und auch der anderen Höhenstadtteile) an, mit der Situation der Kinder- und Jugendzentren in ihrem Wohnumfeld „weniger zufrieden“ oder „unzufrieden“ zu sein. Auf Grundlage dieser Tatsache bitte wir um die Beantwortung folgender Fragen durch die Stadtverwaltung Karlsruhe:

Anfrage:
Nach welchen Kriterien wurden bisher die Bedarfe für Kinder- und Jugendzentren in anderen Stadtteilen ermittelt?
Wie viele Jugendzentren werden in der Stadt Karlsruhe betrieben und wo befinden sich diese?
Wer ist Träger dieser Jugendzentren?
Welche Angebote werden den Kindern- und Jugendlichen in den Zentren gemacht?
Welche Erfahrungen wurden mit Familienzentren gesammelt?
Werden die Kinder- und Jugendzentren von hauptamtlichen Betreuerinnen/Betreuern begleitet?
Sieht die Stadtverwaltung Karlsruhe – nach den bisherigen Kriterien – grundsätzlich einen Bedarf eines Kinder- und Jugendzentrums in den Höhenstadtteilen?

Antrag 18.12.2018

Überarbeitung des bestehenden Spielplatzkonzeptes für Wolfartsweier

Das Gartenbauamt möge das für Wolfartsweier bestehende Spielplatzkonzept in Zusammenarbeit mit der Sozial-und Jugendbehörde, dem Stadtjugendausschuss e.V. und der Ortsverwaltung Wolfartsweier - unter Beteiligung der Öffentlichkeit - überarbeiten und weiterentwickeln. Die Ergebnisse sind dem Ortschaftsrat in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen. Sachverhalt/Begründung:In der Familienumfrage 2017 geht Wolfartsweier als Vorletzter aus der Befragung nach der Zufriedenheit mit Spielplätzen und Spielplätzen für Kinder hervor. Jede Dritte Familie gab an mit der Situation im Wohnumfeld „weniger zufrieden“ oder „unzufrieden“ zu sein.

Antrag 12.09.2018

Antrag zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der Erneuerung von Streckenabschnitten der BAB 5

Der Ortschaftsrat möge beschließen, dass sich die Stadtverwaltung in Absprache mit der Ortsverwaltung dafür einsetzt, dass im Zuge der anstehenden Erneuerung von Streckenabschnitten der BAB 5 bei Wolfartsweier / Durlach ergänzende Maßnahmen zum Schutz von Verkehrslärm umgesetzt werden.
Sachverhalt/Begründung:
Wolfartsweier ist einer, der mit Verkehrslärm höchst belasteten Ortsteile in Karlsruhe. Der Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe basiert auf der Lärmkartierung in welcher die Lärmbelastung bezogen auf Tag- und Nachtsituation dargestellt sind. Grundlage dieser Kartierung und der sich daraus ergebenden Handlungsempfehlungen (HOT Spots) ist eine festgelegte Berechnungsmethode in Abhängigkeit von Betroffenenzahlen. Die
tatsächlich gegebene Lärmkulisse wird nicht berücksichtigt und zur Handlung
herangezogen. Differenziert muss die Verantwortlichkeit (Baulast) der jeweiligen Straße gesehen werden, so liegt diese bei der BAB 5 beim Land Baden-Württemberg.
Es ist eine große Diskrepanz zwischen berechneter- und tatsächlich vorhandener
Lärmkulisse festzustellen. Dies liegt an der Systematik der Berechnung, welche
naturgegebene Umstände (Übertragung durch die Luft) nicht berücksichtigt.
Bereits bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in 2014/15 wurden daher
Vorschläge für eine Verbesserung des Lärmschutzes an den Autobahnen BAB 5 und 8 gemacht. So z. B. die Anbringung von Lärmschutz an den Bauwerken der Überführungen der BAB 5 zur BAB welche bislang noch keinen Lärmschutz besitzen oder die Verwendung von lärmarmen Belag bei Sanierung.
Da nun die Erneuerung von Abschnitten der BAB 5 und der Brückenbauwerke anstehen, sollen Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz zum Schutz der lärmgeplagten Bürgerschaft von Wolfartsweier ergriffen werden.
Sowohl die Sanierung mit lärmarmen Belag als auch die Anbringung von
Lärmschutzwänden sollten im Zuge der Sanierung umgesetzt werden,
Wir bitten die Stadt Karlsruhe sich beim Regierungspräsidium Karlsruhe für die
Umsetzung der genannten Maßnahmen einzusetzen und den Ortschaftsrat über die weitere Vorgehensweise zu informieren.

Anträge 10.07.2018

Erweiterung der Kindertagesstätte (Kita) „Katze“ in der Wettersteinstraße

Der Ortschaftsrat Wolfartsweier fordert die Stadt Karlsruhe auf, die begonnene Planung der Kita-Erweiterung wieder aufzunehmen, und auf den bereits zugekauften Grundstücken einen mindestens zwei-gruppigen Erweiterungsbau für die städtische Kindertagesstätte „Katze“ zu erstellen.

Begründung:

Um dem hohen Bedarf an Kita-Plätzen in Wolfartsweier zu decken, wurde im Jahr 2014 eine Erweiterung der „Katze“ um zwei Gruppen geplant. Diese zwei Gruppen sollten in einem Erweiterungsbau untergebracht werden. Da zeitnah keine räumliche Erweiterung ermöglicht werden konnte, wurde im Jahr 2015, nach Erwerb der für eine Erweiterung notwendigen Grundstücke, eine provisorische - für die Versorgung von unter drei-jährigen Kindern geeignete - Container-Lösung erstellt, die nach fünf Jahren durch einen Neubau ersetzt sein sollte.

Die Planung eines Neubaus an/neben der „Katze“ wurde nach Abschluss des Architektenwettbewerbs jedoch nicht mehr weiter verfolgt.

Im Laufe des Planungsprozesses zeigte sich, dass die Schaffung einer neuen 4-gruppigen Kita im Rahmen der Neubebauung des „Thielicke-Geländes“ (Steinkreuzstr. 14) möglich wird.

Ein Teil dieser Plätze sollte aber auch der Versorgung mit Kita-Plätzen außerhalb Wolfartsweiers dienen (Planungsgebiet Südost). Die Aufnahme in die Bedarfsplanung erfolgte durch Abstimmung im Gemeinderat am 20.02.2018.

Durch den Wegfall des Provisoriums der Kita Wolfartsweier würden die dortigen zwei U3-Gruppen aber bereits vor Fertigstellung der neuen Kita entfallen (Ablauf der Nutzungsgenehmigung Container in 2020).

Der in 2017 von der Stadt Karlsruhe vorgestellten „Prognosebericht Kita-Ausbau bis 2027“ wurde unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen 6  Gruppen ein Unterdeckung an Kita-Plätzen in Wolfartsweier festgestellt. Besonders bei den unter dreijährigen Kindern (bisher zwei Gruppen) zeigte sich ein Deckungsgrad von lediglich 41 % (28 bei 68 benötigten). Allein bei den unter dreijährigen fehlen in Wolfartsweier somit mindestens drei Gruppen, bei den über dreijährigen ein weitere, insgesamt also mind. 4 Gruppen. In der „neuen“ Kita sollen 24 Plätze für unter dreijährige Kinder eingerichtet werden, 32 für über dreijährige.

Dabei sei angemerkt, dass bei der mittlerweile nicht mehr stadtteilbezogenen, sondern sozialräumlich orientierten Betrachtungsweise (hier: Planungsgebiet Südost) Wolfartsweier noch mit die beste Versorgungslage hat. Selbst bei einer alleinigen Anrechnung der 4 neuen Kita-Gruppen in der Steinkreuzstraße wäre die Versorgung aber nur dann ausreichend, wenn die derzeit vorhandenen 6 Gruppen in der städtischen Kita „Katze“ beibehalten würden.

Daneben würde es zu großen organisatorischen Problemen kommen, wenn die zwei jetzt in den Containern beheimateten U3-Gruppen aufgelöst werden müssten. Ein Umzug in die „Katze“ ist nicht möglich, da dort die Einrichtungen für unter dreijährige Kinder nicht ausreichend sind. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes würden zum gegenwärtigen Planungsstand sogar 4 Plätze für unter dreijährige Kinder wegfallen.

Die Planung eines Erweiterungsbaus ist daher unbedingt wieder aufzunehmen und der Bau schnellstmöglich fertig zu stellen.

Anträge 12.06.2018

Prüfung der baulichen Erweiterung bzw. Umgestaltung des Feuerwehrhauses zur Schaffung eines besseren Raumprogrammes
Der Ortschaftsrat möge beschließen, dass das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft in Absprache mit der Branddirektion die Möglichkeiten prüft, das Raumprogramm im Feuerwehrhaus in Wolfartsweier zu erweitern bzw. zu verbessern. Der Ortsvorsteher wird mit der weiteren Umsetzung beauftragt.

Begründung:
Neben den Kernaufgaben der Feuerwehr, werden nunmehr weitere ergänzende
Angebote zur Beteiligung bei der Feuerwehr ermöglicht. Das Feuerwehrhaus stößt mit seinem aktuellen Raumprogramm mit diesen weiteren, nachstehend genannten Angeboten aber an seine Grenzen.
Bei den Kernaufgaben der Feuerwehr beteiligen sich erfreulicherweise immer mehr Frauen und Mädchen. Diesem Engagement muss aber auch durch entsprechende Räumlichkeiten Rechnung getragen werden.
Des Weiteren wurde von der Abteilung Wolfartsweier die erste inderfeuerwehr
(Feuerwehrzwerge) im Stadtgebiet Karlsruhe gegründet. Diese findet eine sehr große Resonanz. Die Kinder werden hier spielerisch an die Aufgaben der Feuerwehr herangeführt, ergänzt wird dieses Angebot aber auch durch weitere Aktionen wie z.B. Basteln, Sport und Spiel. Diese Jugendarbeit stellt neben der Nachwuchsgewinnung auchein sehr großes soziales Bildungsangebot dar, welches ehrenamtlich erbracht wird.
Eine weitere Formation ist der Fanfarenzug, welcher sich bei verschiedenen
Veranstaltungen auch über die Dorfgrenzen hinaus beteiligt. Um sich in der bisherigen Weise beim öffentlichen Leben zu beteiligen, muss daher auch regelmäßig geprobt werden.
Für alle diese Betätigungsbereiche muss auch entsprechende Ausstattung und
Materialien gelagert und vorgehalten werden, dies ist ebenfalls mit Raumbedarf
verbunden.
Aufgrund dieser vielfältigen Aufgaben, soll überprüft werden, welche Möglichkeiten im Feuerwehrhaus möglich sind, um das aktuelle Raumprogramm zu erweitern.

Aufwertung des Ortsbildes von Wolfartsweier durch die stadtplanerische
Umsetzung der im Rahmenplan Höhenstadtteile beinhalteten Maßnahmen für Plätze und öffentlichen Flächen

Antrag: Der Ortschaftsrat möge beschließen, das Stadtplanungsamt mit der gestalterischen Umsetzung der im Sachverhalt/Begründung genannten Einzelpunkte zu beauftragen.
Das Stadtplanungsamt möge zunächst für die nachgenannten Punkte einen Zeitplan entwickeln, in welchem die zeitliche Abarbeitung der einzelnen Maßnahmen aufgezeigt wird.
Dieser Zeitplan zur Umsetzung soll zeitnah in einer der nächsten Sitzungen des
Ortschaftsrates präsentiert werden.
Der Ortsvorsteher wird mit der weiteren Umsetzung beauftragt.

Sachverhalt/Begründung:

Der Rahmenplan für die Höhenstadtteile wurde unter Beteiligung der Bürgerschaft in 2013 entwickelt. Für jeden einzelnen Stadtteil wurden hierbei die individuellen Maßnahmen im Rahmenplan aufgenommen.
Diese Maßnahmen geben eine Handlungsempfehlung für die weitere Entwicklung des jeweiligen Stadtteils.
Viele Punkte betreffen hierbei die Stadtplanerische Umgestaltung und Verbesserung des Ortsbildes.
Der Rahmenplan macht aber keine Aussagen zur zeitlichen Umsetzung der
aufgenommenen Punkte.
Daher möge das Stadtplanungsamt für alle nachgenannten Punkte des Rahmenplanes Zeiten nennen, wann die Planung der Einzelpunkte angegangen wird, damit diese dann auch in den Haushalt der Stadt aufgenommen werden können und somit dann auch zur Umsetzung kommen.

Anfrage 12.06.2018
Bessere räumliche Eingliederung des Wohngebietes Zündhütle und 
Aufwertungmder Gestaltung und Nutzung der Grünfläche am 
Zündhütle-Turm; Sachstandsbericht zum Antrag vom 09.05.2017
In der Sitzung am 09.05.2017 wurde der Antrag zur besseren räumlichen
Eingliederung des Wohngebietes Zündhütle und die Aufwertung der 
Gestaltung beim Zündhütle-Turm verabschiedet.
Die zuständigen Fachämter der Stadt Karlsruhe (Stadtplanungsamt, 
Tiefbauamt und Gartenbauamt) sollten gemäß der Ergebnisse des Rahmenplans der Höhenstadtteile eine
konzeptionelle Planung und Kostenschätzung erstellen, welche die
räumliche Trennung zwischen Wohngebiet Zündhütle und dem Wohngebiet
Steinhof bzw. der Bahnhaltestelle minimiert. Neben der Verbesserung der
räumlichen Anbindung, sollte auch die Grün- und Freizeitfläche rund um
den Zündhütle-Turm neu geplant werden.
Die zuständigen Fachämter mögen hierzu nun einen Sachstandsbericht geben,
inwieweit die Planungen hier fortgeschritten sind und wann mit dem 
Abschluss der Planungen gerechnet wird.
Des Weiteren soll aufgezeigt werden, wann der baulichen Umsetzung b
egonnen werden könnte.

A 8 -Erneuerung der Fahrbahnübergänge des Wettersbachviadukts 
Anfrage vom 02.01.2018 der SPD-Ortschaftsratsfraktion Wolfartsweier zur
Erneuerungsumfang des Wetterbachviadukt er Autobahn A8 bei Wolfartsweier 

Zu den Fragen der SPD Ortschaftsratsfraktion Wolfartweier nimmt das Regierungspräsidium 
wie folgt Stellung 

1. 
Werden bei der anstehenden Sanierung des Wetterbach-Viadukt auch Belange 
des Schallschutzes berücksichtigt oder handelt es sich um eine rein 
technische Sanierung? 
Die vier Fahrbahnübergangskonstruktionen (ÜKO) des Wettersbachviaduktes 
sind rund 25 Jahre alt und mussten bereits mehrfach instandgesetzt werden. 
Ende 2017 traten erneut Schäden auf, die kurzfristig behoben werden muss
ten. Eine dauerhafte und nachhaltige Instandsetzung der ÜKO‘ s ist jedoch 
nicht mehr möglich. Aus diesem Grund müssen diese vollständig erneuert 
werden. 

In diesem Jahr sollen von Anfang Mai bis Anfang Juni zunächst die beiden 
ÜKO‘ s auf der Fahrbahn in Fahrtrichtung Stuttgart erneuert werden. Im 
Jahr 2019 ist geplant, die beiden ÜKO‘ s in Fahrtrichtung Karlsruhe zu 
erneuern. 
Dies erfolgt dann im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung der Fahrbahn in 
Fahrtrichtung Karlsruhe. 
Bei der Erneuerung der Fahrbahnübergänge werden lärmgeminderte Fahrbahnübergangskonstruktionen 
eingebaut und somit dem Lärmschutz Rechnung getragen. 

2. 
Welche Restriktionen sind durch diese Sanierung, sowohl bei der Autobahn als 
auch auf den darunter liegenden Flächen zu erwarten? 
Im Wesentlichen erfolgt die Baustelleneinrichtung auf der Brücke.
Unterhalb der Brücke wird nur ein geringer Teil der Baustellenein-
richtung erfolgen, so dass nur wenige Parkplätze entfallen werden.
Für die Erneuerung der ÜKO’ s muss die Fahrstreifenanzahl auf der A 8 
in Fahrtrichtung Stuttgart rund 4 Wochen eingeschränkt werden. Um die
verkehrlichen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, erfolgen
die Arbeiten im Wesentlichen in der Nacht. Dann muss zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr die Fahrstreifenanzahl auf einen Fahr-
streifen in Fahrtrichtung Stuttgart reduziert werden. Am Tag, zwischen
6.00 Uhr und 20.00 Uhr, werden dagegen drei der vier in diesem Bereich 
vorhandenen Fahrstreifen zur Verfügung stehen. Die Erfahrungen dieser 
Verkehrsführung von Ende 2017 zeigen, dass dadurch die verkehrlichen 
Beeinträchtigungen auf der A 8 erheblich reduziert werden können. 
Anfrage zur Fahrbahndeckenerneuerung BAB A8, FDE Bergwald, 
nördliche Fahrbahn 

Anfrage vom 02.01.2018 der SPD-Ortschaftsratsfraktion Wolfartsweier zum
Sachstand der Erneuerung der Fahrbahn A 8 bei Wolfartsweier und 
schalltechnische Verbesserung durch lärmarmen Belag in 2018 

Antwort Fachamt:
Die ursprünglich für 2018 vorgesehene Sanierung der A 8 ab der Unter-
führung der K9652 bei Hohenwettersbach bis zum AD Karlsruhe und der 
Überleitung der A8 von Stuttgart auf die A5 nach Frankfurt wird erst 
im Jahr 2019 durchgeführt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat in 
Absprache mit der Stadt Karlsruhe und dem Verkehrsministerium 
aufgrund der Häufung von Großbaustellen an hoch belasteten Strecken 
rund um Karlsruhe diese Maßnahme um ein Jahr verschoben. 

Zu Ihrer elektronischen Anforderung bzgl. des o.g. Schreibens nimmt das
Regierungspräsidium Karlsruhe hinsichtlich der Fragen wie folgt Stellung: 

1. 
Welche technischen Maßnahmen (Ausführung Belag) kommen in welchen 
Baubereichen zur Ausführung? 
Derzeit ist vorgesehen Im Bereich zwischen der Unterführung der K 9652 
bei Hohenwettersbach und dem Wettersbachviadukt bei Wolfartsweier, 
sowie auf der Überleitung der A8 von Stuttgart auf die A5 in Richtung 
Frankfurt wird die Fahrbahndecke aus Waschbeton hergestellt. 
Im Bereich dazwischen befinden sich 3 Bauwerke in enger Folge. Dort ist 
kein Betonbelag möglich. Daher wird dieser Bereich die Fahrbahndecke mit Splittmastixasphalt 
(SMA) hergestellt. 

Da die Fahrbahndeckenerneuerung jedoch noch nicht unmittelbar bevorsteht 
und im Bereich der lärmmindernden Beläge neue Entwicklungen zu erwarten 
sind, wird die Art des lärmmindernden Belags erst im Zuge der 
unmittelbaren Vorbereitung der Fahrbahndeckenerneuerung festgelegt werden. 

2. 
Welche lärmmindernden Auswirkungen haben diese Maßnahmen bezogen auf 
die jeweiligen Abschnitte? 
Die derzeit vorgesehenen Belagsarten haben lärmmindernde Eigenschaften 
und sind mit einem Korrekturbeiwert von DStrO = -2 dB A belegt. 

3. 
Gibt es zu der beabsichtigten Bauweise, alternative Bauweisen welche 
einen höheren lärmtechnischen Schutz bieten? 
Eine höhere Lärmminderung erreicht man derzeit nur bei Verwendung von
offenporigen Belägen (OPA) oder bei lärmarmen Splittmastixbelägen
(SMA LA). 

OPA – Beläge (DStrO = -5 dB A) kommen derzeit bei Lärmsanierungsmaßnahmen 
nicht zur Anwendung und finden nur in Ausnahmefällen bei Neu-oder 
Ausbaumaßnahmen Anwendung, um die niedrigen Lärmvorsorgegrenzwerte 
einhalten zu können. 

SMA LA Beläge(DStrO noch nicht festgelegt) befinden sich derzeit noch
in der Erprobung und sind noch nicht offiziell zugelassen. 

4. 
Wie ist die jeweilige Haltbarkeit dieser Bauweise im gegenseitigen Vergleich zu 
sehen? 
Die Haltbarkeit eines OPA liegt bei maximal 8 Jahren und die 
Haltbarkeiten eines SMA liegt bei ca. 15 Jahren. Für den SMA LA liegen 
noch keine Langzeitergebnisse vor. Eine Waschbetonfahrbahn wird mit
30 Jahren Liegedauer angesetzt. 
In Anbetracht der enormen verkehrlichen Belastungen durch eine 
Baustelle am AD Karlsruhe sind möglichst langlebige Beläge einzubauen. 

5. 
Welche Bauzeiten werden für die Bauabschnitte veranschlagt? 
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich 6 Monate in Anspruch nehmen. 

6. 
Was ergab die schalltechnische Untersuchung für Wolfartsweier und welche 
weitergehenden Maßnahmen werden hieraus abgeleitet? 
Die schalltechnische Berechnungen ergab dass die Auslösewerte für eine 
Lärmsanierung im Bereich von Wolfartsweier an 25 Gebäuden überschritten 
sind. 

Als derzeit einzige realisierbare Maßnahme, die einerseits wirksam für
eine große Anzahl Betroffener und andererseits wirtschaftlich ist, hat 
sich der Einbau von lärmmindernden Belägen erwiesen. Beim derzeitige 
vorgesehenen Einbau von Splittmastix-und Waschbetonbelägen mit einem 
Korrekturbeiwert von DStrO = -2 dB A verbleiben noch 10 Gebäude bei 
denen der Grenzwert überschritten ist und die durch passive Maßnahmen 
geschützt werden müssen. 

 

Anfrage für die Sitzung am 24.10.2017:

Zeitliche und gestalterische Umsetzung Freifläche Kita-Spielplatz


Im aktuellen Doppelhaushalt sind Mittel zur Umgestaltung der Spielfläche auf dem
Gelände der KiTa beinhaltet. Die Planung und Umsetzung der Umgestaltung der
Spielfläche könnte somit umgesetzt werden. Wir bitten das zuständige Fachamt der Stadt
Karlsruhe, der Ortsverwaltung und dem Ortschaftsrat den aktuelle Sachstand und das
weitere Vorgehen aufzuzeigen.
Begründung:
Die Fläche steht schon seit längerer Zeit zur Umgestaltung an. Bei der Nutzung der
Freifläche durch die Kinder der KiTa bestehen leider derzeit noch flächenmäßige
Beschränkungen.
Mittlereile ist das Provisorium für die frühkindliche Betreuung in Betrieb. Es kann davon
ausgegangen werden, dass mittelfristig keine baulichen (Hochbau) Tätigkeiten mehr
erfolgen.
Somit sind die Mittel vorhanden und der Umgestaltung stünde nichts mehr im Wege.

 

Antrag für die Sitzung am 19.09.2017

Verbesserung der Ausfahrtmöglichkeit aus dem Feuerwehrgerätehaus durch
Einrichtung eines Sperrstreifens oder die Erweiterung des Halteverbots in der
Rathausstraße

Der Ortschaftsrat möge beschließen, dass in der Rathausstraße gegenüber dem
Feuerwehrhaus das Parkverbot derart erweitert wird, dass die Ausfahrt der
Feuerwehrfahrzeuge nicht durch parkende Autos behindert wird. Die Verwaltung wird mit
der Umsetzung beauftragt.

Begründung:
Auf der dem Feuerwehrgerätehaus gegenüberliegenden Straßenseite ist ein Halteverbot
auf 10 m durch Beschilderung eingerichtet. Ein Sperrstreifen in Höhe der Zufahrt zum Hof
der Begegnungsstätte ist ebenfalls vorhanden. Der dazwischen liegende abgesengte
Bordstein wird als Parkmöglichkeit verstanden und genutzt. Hier parkende Fahrzeuge
können die Ausfahrt der Feuerwehrfahrzeuge behindern.
Dies ist auch schon in der Vergangenheit geschehen.
Bei einem Einsatz sollte eine reibungslose Ausfahrt gewährleistet sein.
Daher sollte entweder das Halteverbot auf der gesamten Länge des Feuerwehrhauses
gegeben sein, oder die Sperrfläche entsprechend erweitert werden.

Anfrage für die Sitzung am 09.05.2017

Möglichkeiten zur Optimierung des öffentlichen Nahverkehrs

Wolfartsweier ist ein wichtiger Knotenpunkt für den öffentlichen Nahverkehr in den Bergdörfern. Mehrere Buslinien durchqueren täglich Wolfartsweier. Darüber sind die Bürgerinnen und Bürger und der Ortschafsrat dankbar.

Durch die hohe Taktung kommt es jedoch immer wieder zu Verkehrsbehinderungen bei der Durchfahrt der Steinkreuzstraße im Bereich zwischen den Haltestellen Wolfartsweier Süd und Mitte, verursacht bspw. durch von beiden Seiten einfahrende Linienbusse und/oder zu vielen Kraftfahrzeugen in diesem Bereich, die ein Ausweichen erschweren.

Durch die probeweise Einführung einer zusätzlichen Buslinie zwischen Wolfartsweier und Karlsbad ist mit einer Zunahme der Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

Deshalb bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Wie ist der zu erwartende Fahrplan der neuen Buslinie?

Wie wurde die Taktung der neuen Buslinie auf die der bereits bestehenden abgestimmt?

Gibt es eine Möglichkeit durch eine bessere Abstimmung der einzelnen Fahrpläne, Begegnungsfälle auf dem kurzen Stück der Ortdurchfahrt zukünftig zu vermeiden oder zu reduzieren?

Gibt es die Möglichkeit durch temporäre Einfahrtsbeschränkungen (elektronisch gesteuert über die Ampeln oder durch Absprache der FahrerInnen) die oben beschrieben Begegnungsfälle ganz zu vermeiden?

Die SPD-Ortschaftsratsfraktion würde es begrüßen, wenn zur Beantwortung der Fragen ein Mitarbeitender der Verkehrsbetriebe Karlsruhe in eine der kommenden Ortschaftsratsitzungen kommen würde.

 

Interfraktionelle Antrag für die Sitzung am 09.05.2017

Bessere räumliche Eingliederung des Wohngebietes Zündhütle und Aufwertung der Gestaltung und Nutzung der Grünfläche am Zündhütle-Turm

  1. Die Ortsverwaltung soll in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachämtern der Stadt Karlsruhe (Stadtplanungsamt, Tiefbauamt und Gartenbauamt) gemäß der Ergebnisse des Rahmenplans der Höhenstadtteile eine konzeptionelle Planung erstellen, welche die räumliche Trennung zwischen Wohngebiet Zündhütle und dem Wohngebiet Steinhof bzw. der Bahnhaltestelle minimiert.

  2. Neben der Verbesserung der räumlichen Anbindung, soll auch die Grün- und Freizeitfläche rund um den Zündhütle-Turm neu geplant werden.

Sachverhalt/Begründung:

Als Resultat der Rahmenplanung 2012 wurde die momentane städtebauliche Situation des Wohngebietes Zündhütle zum restlichen Teil von Wolfartsweier (Steinhof und Straßenbahnendhaltestelle) als trennend empfunden.

Ebenso wurde die Spielfläche rund um den Zündhütle-Turm und die Nutzung des Turmes selbst, als verbesserungswürdig erachtet.

Um sowohl die trennende Wirkung im Kontext mit der weiteren baulichen Entwicklung des näheren Umfeldes aufzuheben und die Gestaltung beim Zündhütle-Turm zu verbessern, wird das Stadtplanungsamt mit der konzeptionellen Planung und Kostenschätzung beauftragt.

 

Antrag für die Sitzung am 21.02.2017

Einrichtung eines Unternehmerforums in Wolfartsweier zur Bedarfsermittlung bezüglich eines Gewerbegebietes  

Der Ortschaftsrat bittet die Ortsverwaltung Wolfartsweier gemeinsam mit den Fachämtern des Dezernats 4 und 6 der Stadtverwaltung Karlsruhe, die Einrichtung eines Forums für alle selbstständigen Unternehmen Wolfartsweirer Bürgerinnen und Bürger vorzunehmen. Ziel des Forums ist es, den Bedarf der Unternehmen bezüglich Gewerbeflächen in Wolfartsweier zu ermitteln.

 

Begründung:

Der Flächennutzungsplan der Stadt Karlsruhe beinhaltet unter anderem Flächen in den Stadtgebieten die gewerblich genutzt werden können. In Wolfartsweier sind die angebotenen Flächen dem Flächennutzungsplan, in seiner gültigen Fassung von 2010, zu entnehmen.

Auf mehrheitlichen Wunsch des Ortschaftsrates Wolfartsweier, soll bei der anstehenden Fortschreibung des Flächennutzungsplans neue Flächen zur gewerblichen Nutzung in Wolfartsweier geschaffen werden. Um eine möglichst bedarfsgerechte Planung zu ermöglichen ist es von großer Wichtigkeit die Gewerbetreibenden Wolfartsweirer Bürgerinnen und Bürger zu einem gemeinsamen Gespräch einzuladen.

Dieses Gespräch sollte durch die geeigneten Karlsruher Fachämter und die Ortsverwaltung Wolfartsweier, unter der Federführung des Dezernats 4 geleitet werden

Anfragen/Anträge für die Sitzung am 14.11.2016

Befreiung von Betriebskostenpauschalen für die Nutzung der Hermann-Ringwald-Halle bei Vereinsjubiläen.  -Zugestimmt-

Der Ortschaftsrat möge beschließen, dass die ortsansässigen Vereine bei Anmietung der Hermann-Ringwald-Halle anlässlich Feierlichkeiten zu „runden“ Vereinsjubiläen (50-, 75-100-, 125-jähriges Bestehen usw.) von der Entrichtung der Betriebskostenpauschale am Festwochenende befreit werden.

Begründung:

Die Vereine in Wolfartsweier tragen erheblich zum bürgerschaftlichen Zusammenleben in unserem Stadtteil bei und sind eine wichtige Stütze im sozialen Bereich; bspw. ist in Wolfartsweier der Einsatz von Streetworkern auch durch die aktive Jugendarbeit der Vereine noch nicht notwendig.

Des weiteren wird die kulturelle Vielfalt im Ortsteil maßgeblich durch die örtlichen Vereine geprägt; dies ist im Kulturkonzept der Stadt gewürdigt und wurde durch das Kulturamt in einer Sitzung des Ortschaftsrates bestätigt.

Es erscheint daher angemessen, dieses Engagement zumindest insoweit zu würdigen, dass bei solchen echten Jubiläen der entsprechende Verein für das Festwochenende von der Entrichtung der Betriebskostenpauschale befreit wird, und so die hohen Ausgaben eines solchen Ereignisses etwas zu kompensieren.

 

Einrichtung eines Verkehrsversuchs mit Displayanzeigen zur Untersuchung der Erhöhung der Akzeptanz gegenüber nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern

- Zugestimmt -

Eine kürzlich beendete, gemeinsame Studie der Stadt Karlsruhe und dem Karlsruher Institut für Technologie hat gezeigt, dass der Einsatz von Geschwindigkeitsdisplays einen signifikanten Einfluss auf das Fahrverhalten von motorisierten Verkehrsteilnehmern hat. Dabei wurde vor allem die Geschwindigkeitsreduzierende Wirkung untersucht.

Seit dem Umbau im Jahre 2011 stellt die Ortsdurchfahrt Wolfartsweier eine besondere straßenverkehrstechnische Situation dar. Es wurde versucht eine gleichberechtigte Nutzung der engen Straße durch die motorisierten und nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer zu erreichen.

Bei der Umsetzung stand die Verkehrssicherheit vor allem für den nichtmotorisierten Verkehr im Vordergrund. Zur Evaluation der Wirksamkeit des Umbaus, wurde eine Begleitstudie durch die Universität Kaiserslautern angefertigt.

Unter anderem kam man zu folgendem Ergebnis:

  • Eine objektive Kenngröße für die Verkehrssicherheit stellen die gefahrenen Geschwindigkeiten dar (siehe Begleituntersuchung Uni Kaiserslautern, 2.3.2). Demnach steigt mit zunehmender Geschwindigkeit nicht nur die Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Unfalls sondern auch die Unfallschwere.

  • Den motorisierten Verkehrsteilnehmern ist durch die Vorfahrtstraßenregelung nicht ersichtlich, welche Verkehrssituation im Kernbereich der Steinkreuzstraße gegeben ist.

 

Antrag:

Die Stadt Karlsruhe möge in Höhe der Katzenbergstraße und Schloßbergstraße zwei Verkehrsdisplays anbringen welche die motorisierten Verkehrsteilnehmer dahingehend sensibilisieren, dass dieser Straßenabschnitt ein geteilter öffentlicher Verkehrsraum ist.

Anders als beim Verkehrsversuch in den Bergdörfern, der die Auswirkungen zur Reduzierung der Geschwindigkeit aufzeigen sollte, ist in Wolfartsweier die Erhöhung der Akzeptanz für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer das Ziel.

Die Wirksamkeit der Verkehrsdisplays ist möglichst durch eine Begleitstudie zu evaluieren. Nach einer geeigneten Testphase sollen die Ergebnisse des Ortschaftsrats Wolfartsweier und der Stadt Karlsruhe vorgelegt werden und über eine Weiterverwendung der Verkehrsdisplays entschieden werden. 

 

Anfrage:

In Wolfartsweier gibt es Immobilien welche sich augenscheinlich in einem verwahrlosten Zustand befinden. Mieter die Ihre Mietverhältnisse in solchen Immobilien haben, sind u.U. der sozialen Benachteiligung ausgeliefert und sind zudem einem ungesunden Wohnklima ausgesetzt.

Gemäß dem oben genannten Leitfaden könnte für solche Immobilien, gemäß §177 Abs. 2 BauGB ein Modernisierungsgebot ausgesprochen werden, wenn die Allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn und Arbeitsverhältnisse nicht gegeben sind.

Hierzu unsere Fragen:

1.

Wer beurteilt diese Anforderungen an gesunde Wohn und Arbeitsverhältnisse bzw. an welchen Merkmalen lassen sich diese festmachen ?

2.

Wurden im Stadtgebiet schon ein Modernisierungsgebote ausgesprochen ? Wenn ja, welche Ergebnisse können daraus abgeleitet werden ?

3.

Welcher Vorgehensweg könnte eingeschlagen werden um ein solches Modernisierungsgebot rechtssicher auszusprechen ? bzw. wer würde dies aussprechen und die weitere Umsetzung überwachen?

 
Anfragen für die Ortschaftsratsitzung am 12.07.2016
 
Aktuelle Zahlen zur Grundsicherung (nach SGBXII)
Aus dem Grundrecht auf Schutz der Menschenwürde sowie aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes ergibt sich, dass allen Mitbürgern menschenwürdige Lebensverhältnisse zugesichert werden sollten. Hierzu soll auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII dienen.
Im Zuge des Armutsberichts 2016, in dem von steigenden Zahlen (insbesondere im Bereich der Altersarmut) in ganz Deutschland zu lesen ist, fragen wir nach aktuellen Zahlen zu unserem Ortsteil.
 Wie viele Menschen beziehen in Wolfartsweier Grundsicherung im Alter bzw. Grundsicherung bei Erwerbsminderung?
 Wie haben sich die Zahlen im Vergleich zu den letzten Jahren entwickelt?
 Gibt es Prognosen für die kommenden Jahre?
 Was sagt die Statistik zur Kinderarmut in unserem Ortsteil?
 

Vorstellung der Baumaßnahmen in der Steinkreuzstr. bzw. Steinhofstr. durch das Tiefbauamt
In 2016 sollen sowohl die Steinkreuzstr. als auch die Steinhofstr. (zwischen der Katzenberg. und Siebenmannstr.) saniert werden. Wir würden das Tiefbauamt bitten, die Ortsverwaltung über die Ausführung der jeweiligen Maßnahm in Kenntnis zu setzen, oder diese in einer der nächsten Sitzungen zu präsentieren.
 
 
Anfrage für die Ortschaftsratsitzung am 31.03.2015

Wir bitten den Ortschaftsrat dem Antrag zuzustimmen und somit die Verwaltung mit der  weiteren Veranlassung zu beauftragen, damit im Zuge der Baumaßnahmen die beiden in der Erläuterung genannten Ampeln entsprechend betriebsgerecht ertüchtigt werden.

Erläuterung:

Die Steinkreuzstr. soll in 2015 baulich saniert werden.

In der konzeptionellen Diskussion zur Umgestaltung der Steinkreuzstraße, wurde auch die Möglichkeit erörtert, im Nachgang der Umgestaltung weitere Sicherheits- bzw. Möglichkeiten zur gezielten Heranführung an den Kernbereich des geteilten öffentlichen Verkehrsraumes, umzusetzen.

Die Umgestaltung der Steinkreuzstraße war für die Stadt Karlsruhe eine Möglichkeit, Erkenntnisse zum geteilten öffentlichen Raum zu sammeln und ist somit in der weiteren Betrachtung nicht mit einer Regelstr. gleich zu setzen.

Die Konzeption des geteilten öffentlichen Verkehrsraumes scheint nicht allen Verkehrsteilnehmern bekannt zu sein. Beschwerden der Anwohner werden immer wieder geäußert.

Daher sollten die Ampeln Höhe Katzenbergstr. und Schlossbergstr. dahingehend ertüchtigt werden, dass bei Annäherung unter Einhaltung der entsprechenden Geschwindigkeit die Ampeln grün anzeigen, bei Annäherung mit nicht angepasster Geschwindigkeit schaltet die Ampel auf Rot.

In einer Stellungnahme des Tiefbauamtes aus dem Jahre 2013 wird darauf hingewiesen, dass im Stadtgebiet keine solche Regelungen umgesetzt wurden und daher auch keine Erkenntnisse vorliegen. Es wurde daher auf andere Signaltechnische Einrichtungen verwiesen.

Mit der Installation von entsprechender Technik zur Reduzierung der Geschwindigkeit zur Heranführung an den Kernbereich an den beiden Ampeln Katzenbergstr. und Schlossbergstr. ergibt sich für die Stadt Karlsruhe die Möglichkeit, nunmehr im Zuge der Sanierung solche Möglichkeiten umzusetzen und Erkenntnisse aus einer solchen Möglichkeit zu generieren, Zudem würde man dem speziellen Charakter des Steinkreuzstraßen- Kernbereiches gerecht.

 
 
 
Antrag für die Ortschaftsratsitzung am 31.03.2015

Wir bitten die Verwaltung, das Fachamt zur Vorstellung und Fortschreibung der Radwegekonzeption zur nächsten öffentlichen Sitzung einzuladen.

 Erläuterung:

Wolfartsweier ist ein wichtiger Rad- Verkehrsknotenpunkt in Karlsruhe. Sowohl der Radfernweg Bergstr./Rheintal als auch der Schwarzwald Radweg tangieren Wolfartsweier.

Im Rahmenplan der Höhenstadtteile fand daher auch der Radverkehr entsprechend Berücksichtigung.

Erst genannter Radweg folgt der alten B3 quer durch Wolfartsweier.

Das Fachamt möge erläutern, welche Maßnahmen beabsichtigt sind, um zum einen die Anbindung der zu bauenden Fahrradwege nach Grünwettersbach bzw. Hohenwettersbach (hier Radwegekreuz Zündhütle) entsprechend einzubinden und darzustellen, zum anderen den Radweg quer durch Wolfartsweier entsprechend seiner Bedeutung kenntlich zu machen.

Des Weiteren möge uns das Fachamt aufzeigen, ob mittelfristig eine Möglichkeit besteht, die Anbindung nach Ettlingen, z.B. durch eine Radwege/Fußgängerbrücke über die neue Umgehung Wolfartsweier zu ertüchtigen. 

 
Antrag für die Ortschaftsrartsitzung am 14.10.2014:
Die Stadt Karlsruhe möge auf dem Gemarkungsgebiet von Wolfartsweier eine 
Fläche für den Bau einer altersgerechten Wohnform "altersgerechte Wohnform mit Service" oder "Seniorenresidenz" wenn möglich in Verbindung mit einem 
Pflegeheim zur Verfügung stellen, damit zusammen mit einem Träger wie z.B. der Heimstiftung eine solche Wohnform umgesetzt werden kann. 

Begründung:
Der demographische Wandel zeigt auf, dass die Menschen zum einen immer älter 
werden und zum anderen die Zahl der älteren Menschen sich in den nächsten 
Jahrzehnten erheblich erhöht.
Im Ergebnis der kleinräumigen Bevölkerungsprognose wird im realistischen Szenario für Wolfartsweier der Anteil der über 65 jährigen vom Bezugszeitraum 2010 (18,7%) auf über 24,1 % in 2030 hochgerechnet.
Dies stellt mit einen der höchsten Werte im Stadtgebiet dar.
Wenn ein selbstbestimmtes Leben, oder ein Leben im Familienverbund nicht mehr 
gewährleistet ist, müssen ältere Menschen auf entsprechende, dem jeweiligen 
Gesundheitszustand angepasste Wohnformen zurück greifen.
Das Spektrum der Wohnformen reicht von der Familienbetreuung über 
Wohngemeinschaften und betreute Wohnformen bis hin zum Pflegeheim.
Eine Wohnform die in den vergangenen Jahren sehr großen Zuspruch erhielt, war das "Betreute Wohnen" und die "Seniorenresidenz".
Dies sind altersgerechte Wohnformen mir Service.In einer wissenschaftlichen Arbeit, welche sich mit den Wohnformen im Alter, bezogen 
auf Karlsruhe beschäftigt, ist die Handlungsempfehlung zu entnehmen, solche 
betreute Wohnanlagen an ein Pflegeheim anzuschließen.Weder in Wolfartsweier noch in der näheren Umgebung (z.B. Bergwald, Aue,) bestehen für ältere Menschen ein solches Wohn- Angebot.
Sind solche Angebote nicht im näheren Umfeld des Lebensbereiches vorhanden, 
werden ältere Menschen aus Ihrer gewohnten Umgebung sowohl räumlich als auch 
sozial heraus gerissen.
Wir sehen es als gegeben an. dass die Nachfrage für die Wohnform "Betreutes 
Wohnen" besteht und ein solches Angebot sehr gut angenommen würde. 
Daher bitten wir die Stadtverwaltung mit dem Ortschaftsrat zur Umsetzung des 
Antrages in den Dialog zu treten.
 
Anträge/Anfragen für die Ortschaftsratssitzung ( öffentlicher Teil ) am 29.04.2014:

Antrag: Die Stadt Karlsruhe möge auf dem Gemarkungsgebiet von Wolfartsweier eine Fläche für den Bau einer altersgerechten Wohnform "altersgerechte Wohnform mit Service" oder "Seniorenresidenz" wenn möglich in Verbindung mit einem Pflegeheim zur Verfügung stellen, damit zusammen mit einem Träger wie z.B. der Heimstiftung eine solche Wohnform umgesetzt werden kann. - ABGELEHNT -

Begründung:

Der demographische Wandel zeigt auf, dass die Menschen zum einen immer älter werden und zum anderen die Zahl der älteren Menschen sich in den nächsten Jahrzehnten erheblich erhöht.

Im Ergebnis der kleinräumigen Bevölkerungsprognose wird im realistischen Szenario für Wolfartsweier der Anteil der über 65 jährigen vom Bezugszeitraum 2010 (18,7%) auf über 24,1 % in 2030 hochgerechnet. Dies stellt mit einen der höchsten Werte im Stadtgebiet dar.

Wenn ein selbstbestimmtes Leben, oder ein Leben im Familienverbund nicht mehr gewährleistet ist, müssen ältere Menschen auf entsprechende, dem jeweiligen Gesundheitszustand angepasste Wohnformen zurück greifen.

Das Spektrum der Wohnformen reicht von der Familienbetreuung über Wohngemeinschaften und betreute Wohnformen bis hin zum Pflegeheim.

Eine Wohnform die in den vergangenen Jahren sehr großen Zuspruch erhielt, war das "Betreute Wohnen" und die "Seniorenresidenz".

Dies sind altersgerechte Wohnformen mir Service.

In einer wissenschaftlichen Arbeit, welche sich mit den Wohnformen im Alter, bezogen auf Karlsruhe beschäftigt, ist die Handlungsempfehlung zu entnehmen, solche betreute Wohnanlagen an ein Pflegeheim anzuschließen.

Weder in Wolfartsweier noch in der näheren Umgebung (z.B. Bergwald, Aue,) bestehen für ältere Menschen ein solches  Wohn- Angebot.

Sind solche Angebote nicht im näheren Umfeld des Lebensbereiches vorhanden, werden ältere Menschen aus Ihrer gewohnten Umgebung sowohl räumlich als auch sozial heraus gerissen.

Wir sehen es als gegeben an. dass die Nachfrage für die Wohnform "Betreutes Wohnen" besteht und ein solches Angebot sehr gut angenommen würde.

Daher bitten wir die Stadtverwaltung mit dem Ortschaftsrat zur Umsetzung des Antrages in den Dialog zu treten.
 

Antrag: Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung von Wolfartsweier sind ganzheitlich (BAB 5 und 8, Umgehungsstr. B3) zu untersuchen. Diese Maßnahmen sind in die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes mit aufzunehmen. Die Stadt Karlsruhe möge sich beim Land für die Umsetzung der Maßnahmen einsetzen. - VERTAGT -

Begründung:

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes erfolgt in 2014. Die Bürger von Wolfartsweier sind von zu hoher Lärmbelastung betroffen. Daher muss die Bevölkerung durch entsprechende Maßnahmen dringend von den hohen Lärm- und Infraschallbelastungen entlastet werden.

Folgende Maßnahmen sind hierzu nach Ansicht des Ortschaftsrates sinnvoll:

Einbau von Flüsterasphalt in der Gefällstrecke der BAB 8

Erhöhung der vorhandenen Lärmschutzwände an der BAB 8

Neuanbringung von Lärmschutzwänden auf der gegenüberliegenden Seite (Dies ist notwendig da der Schall vom Berg reflektiert wird und so zur Belastung im Ort beiträgt)

Erhöhung der weiteren Schallschutzmaßnahmen an der BAB 8

Untersuchung von Maßnahmen zur Reduzierung von den Lärmquellen BAB 5 und Umgehung B3 und Darstellung von Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms.

Untersuchung zur Reduzierung von Infraschall an der Brücke BAB 8.

Die Lärmsituation Wolfartsweier ist daher ganzheitlich zu untersuchen und sich daraus ergebende Maßnahmen sind darzustellen und in den Lärmaktionsplan mit aufzunehmen.

Die Stadt Karlsruhe möge sich für die Umsetzung der Maßnahmen beim Land Baden-Württemberg stark machen.

Antrag:  Zukünftig sind alle Unterlagen (Tagesordnung, Anträge/Anfragen,       Stellungnahmen des Amtes) zu den öffentlichen Sitzungen zeitnah auf der     offiziellen Homepage der Stadt Karlsruhe zu veröffentlichen. Die                     Unterlagen zu vergangenen Sitzungen sind, soweit dies noch nicht erfolgt       ist, ebenfalls zu veröffentlichen. - ANGENOMMEN -

Begründung:  Bisher werden neben der Tagesordnung auch die Anträge/Anfragen     zu den Sitzungen veröffentlicht. Im Nachgang zu der Sitzung wird das                     Protokoll eingestellt. Dieses sollte zeitnah im Nachgang der Sitzung eingestellt werden. Stellungnahmen des Amtes werden bisher nicht veröffentlicht, sondern werden den Fraktionen weiter gegeben.

Für den Bürger ist somit keine durchgängige Nachvollziehbarkeit des                 jeweiligen Themas gegeben. Daher ist es sinnvoll, alle Unterlagen zu der Sitzung zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichung der Stellungnahmen kann direkt nach Vorliegen dieser erfolgen, auch wenn dies Gegenstand der nächsten Sitzung ist. 

 

Antrag: Anbringung von ortsfesten Warn- Hinweisschildern (siehe hierzu Anhang 1) zur Sensibilisierung der Autofahrer und damit verbunden Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer. - ABGELEHNT -

Begründung:

Bei den Überlegungen zur Umgestaltung der Steinkreuzstr. in Wolfartsweier stand die Sicherheit der Bürger als vorrangiger Aspekt im Mittelpunkt.

Für die baulich- gestalterische Umsetzung flossen diese Überlegungen daher auch teilweise in dieser Ausbauphase mit ein.

Da die Steinkreuzstr. teilweise durch Ihren verengten Querschnitt nicht entsprechend der Vorschriften ausgebaut werden konnte, wurde in Abstimmung mit der Verwaltung der niveaugleiche Ausbau beschlossen, welcher umgesetzt wurde. 

Ein wesentliches Thema war die Heranführung und Sensibilisierung des Autoverkehrs an diese durch Fußgänger, Radfahrer und Autoverkehr gemeinsam genutzte Straße.

Die Übergangsbereiche welche auf die Kernzone (Tempo 20) heranführen, wurden als wesentliche Bereiche identifiziert, um den Autofahrer für diese neue Verkehrssituation und damit Rücksichtnahme auf schwächere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer) zu sensibilisieren.

Dies sollte durch bauliche oder regeltechnische Vorgaben (z.B. Ampelregelung "grüne Welle bei Einhaltung der Geschwindigkeit, ggf. auch  recht vor links) geschehen.

Bisher sind diese Bereiche nur durch Tempo 20 Schilder gekennzeichnet.

Die bestehenden Polder schützen sowohl den Fußgänger und außerdem die jeweiligen Grundstückseinfahrten.

Durch die Vorfahrtsregelung wird dem Autofahrer suggeriert, dass er in dieser Straße vor anderen Verkehrsteilnehmern bevorrechtigt ist.

Das Verhalten vieler Autofahrer bestätigt diese Wahrnehmung mittlerweile.

In der Untersuchung durch die Universität Kaiserslautern ist angeführt, dass sich ein gewisser Gewöhnungseffekt einstellen kann, dies ist offensichtlich eingetreten.

Die Besonderheit dieses Verkehrsbereiches ist dem Autofahrer nicht bewusst.

Der Autofahrer muss daher auf dies Verkehrssituation vorbereitet werden.

Dies soll durch die Installation von ortsfesten Warn- Hinweisschildern (solarbetrieben und programmierbar) geschehen, wie im Anhang dargestellt.

Solche Hinweisschilder sind in anderen Gemeinden bereits fester Bestandteil der Verkehrsplanung und leisten den gewünschten Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit.

Der Wortlaut könnte folgendermaßen lauten:

Vorsicht Fußgänger bitte langsam fahren

dies könnte durch eine entsprechen Darstellung unterstützt werden.

 
 
Anträge/Anfragen für die Ortschaftsratssitzung ( öffentlicher Teil ) am 10.12.2013:

Welche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich für Wolfartsweier aufgrund der starken Zunahme von älteren Menschen in Wolfartsweier bzw. welche Wohnformen könnten für ältere Menschen angeboten werden und wie werden diese angenommen? Wir bitten die Verwaltung, Vertreter des Dezernates 3 und des Stadtseniorenrates zur Erörterung dieser Fragen in eine der nächsten öffentlichen Sitzungen einzuladen.

Erläuterung: Im Ergebnis der kleinräumigen Bevölkerungsprognose wird im realistischen Szenario für Wolfartsweier der Anteil der über 65 jährigen vom Bezugszeitraum 2010 (18,7%) auf über 24,1 % in 2030 hochgerechnet. Dies stellt mit einen der höchsten Werte im Stadtgebiet dar. Weder in Wolfartsweier noch in der näheren Umgebung (z.B. Bergwald, Aue) besteht für ältere Menschen ein entsprechendes Wohn- Angebot. Wenn ein selbstbestimmtes Leben, oder ein Leben im Familienverbund nicht mehr gewährleistet ist, müssen ältere Menschen auf entsprechende, dem jeweiligen Gesundheitszustand angepasste Wohnformen, zurück greifen. Sind solche Angebote nicht im näheren Umfeld des Lebensbereiches vorhanden, werden ältere Menschen aus Ihrer gewohnten Umgebung sowohl räumlich als auch sozial heraus gerissen. Um die Möglichkeit zu erörtern, eine solche Wohnform auch in Wolfartsweier anbieten zu können, bitten wir die Stadtverwaltung mit dem Ortschaftsrat in den Dialog zu treten.

Der Ortschaftsrat möge beschließen, dass die Wegeverbindung neuer Grundweg (Nr.134) zwischen der Zuwegung zum Festplatz (Nr.130/560) und bereits tragfähig befestigtem Weg ( 565 und 566, 3m breit, mit PKW befahrbar) in derselben tragfähigen Art und Weise wie die vorab benannten Wege hergestellt werden. Mit dem Beschluss wird das Amt für Flurneuordnung in Verbindung mit dem Liegenschaftsamt beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten und diesen Weg schnellst möglich herzustellen. Sachverhalt: Die vorab beschriebenen Wege 565 und 566 wurden als geschotterte und mit PKW befahrbare Wege (3m breit) hergestellt. Die Zuwegung zu diesen Wegen erfolgt einzig über Weg Nr, 134. dieser ist bei ungünstiger Wetterlage nicht für normale Fahrzeuge passierbar, sodass die dortigen Besitzer von Grundstücken oder Häuser nicht mehr Ihr Grundstück andienen können.

Anträge/Anfragen für die Ortschaftsratssitzung ( öffentlicher Teil ) am 12.11.2013:

Lärmminderung durch Erhöhung der Schallschutzwände an der BAB Sachverhalt: In der Fortschreibung des Lärmminderungsplanes vom November 2012 ist explizit dargestellt, dass durch Erhöhung von Schallschutzwänden eine Minderung des Schallpegels von bis zu 6 dBA erreicht werden kann. Dies ist bei einer exponentiellen Messkurve eine erhebliche Reduzierung. Bisher wurde nach Einschätzung des Fachamtes in Wolfartsweier von einer Reduzierung von 2 dBA ausgegangen. Daher bitten wir das Fachamt um Stellungnahme, ob sich durch Erhöhung der Schallschutzwände auch für Wolfartsweier eine derartige Lärmreduzierung erreichen lässt. Anfrage: Sicherheit in der Steinkreuzstraße Wir bitten das Fachamt uns die folgenden Fragen zu beantworten: An welcher Stelle kam es bereits zur Umsetzung einer Ampelschaltung mit "Dauerrot" zur Heranführung an einen besonderen Verkehrsbereich (Autofahrer/Fußgänger) wie in der Steinkreuzstraße in Wolfartsweier? Gibt es bereits umgesetzte Maßnahmen zur visualisierten Temporeduzierung? Wie wird die Nachhaltigkeit einer solchen Visualisierung durch das Fachamt eingeschätzt? Sachverhalt: Mit Schreiben vom 24.07.2013 wurde der Antrag des Ortschaftsrates Wolfartsweier (Ampelschaltungen in der Steinkreuzstr.) von der Stadt Karlsruhe abgelehnt. Dem Schreiben kann entnommen werden, dass es bereits Versuche gab, eine solche Maßnahme (Dunkelschalten in abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) umzusetzen. Aus dem Schreiben ergeben sich daher für uns weitere Fragen: Wo wurde eine solche Maßnahme in Karlsruhe bereits getestet? Welche konkreten Ergebnisse wurden bilanziert? Wurde in anderen Bundesländern eine solche Maßnahme getestet und was haben diese Auswertungen ergeben? Dem Antwortschreiben ist die alternative Empfehlung zu entnehmen, "durch visuelle Hinweise die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu fördern“. Wie könnte sich eine solche Visualisierung darstellen, bzw. wie könnte dies umgesetzt werden? Antrag: Ausweisung eines Gewerbegebietes für Wolfartsweier Der Ortschaftsrat möge beschließen, dass in der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes grundsätzlich die Ausweisung eines Gewerbegebietes für Wolfartsweier berücksichtigt wird. Die Ausweisung eines geeigneten Gewerbegebiets ist außerdem in der Aufstellung des Rahmenplanes Höhenstadtteile aufzunehmen. Die bereits im Flächennutzungsplan 2010 ausgewiesenen Gewerbe oder Mischflächen, werden in ihrer Umsetzbarkeit vom Ortschaftsrat als schwierig erachtet. Eine geeignete Fläche für die Umsetzung eines Gewerbegebietes erkennt der Ortschaftsrat daher im Gewann "im Horbenloch" . Der Ortschaftsrat fordert daher das zuständige Fachamt auf, mit dem Ortschaftsrat die Umsetzung eines Gewerbegebietes für Wolfartsweier zu erörtern und bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes eine Fläche geeigneter Größe zu berücksichtigen. Sachverhalt: Viele Gewerbetreibende aus Wolfartsweier oder der näheren Umgebung beklagen, dass kein geeignetes Gewerbegebiet vorhanden ist, um für Ihre Betriebe eine dauerhafte Ansiedlung zu gewährleisten und somit die Grundlage für mittelfristige Investitionen gegeben ist. Daher ist es dringend notwendig, ein solches Gewerbegebiet auf dem Gemarkungsgebiet von Wolfartsweier auszuweisen. Die Darstellung einer solchen Fläche könnte durch Tausch mit bereits ausgewiesenen Flächen (Gewerbegebiet), auf städtischer Gemarkung erfolgen, welche durch andere, nicht gewerbemäßige Nutzung, belegt sind und zukünftig auch für Gewerbeflächen nicht zu entwickeln sind. Dieses Gebiet zwischen Autobahn und Ortsumgehung Wolfartsweier liegt infrastrukturell sehr günstig. Des Weiteren ist durch die etwas abgeschirmte Lage des Gebietes hin zum Ortskern nicht davon auszugehen, dass es zu weiteren Belastungen durch Lärm oder Durchgangsverkehr für die Bürgerschaft kommt.

Antrag für Ortschaftsratssitzung ( öffentlicher Teil ) am 11.06.2013:

Der Ortschaftsrat möge beschließen, dass Fachamt damit zu beauftragen, die Ampelschaltungen an den Fußgängerüberwegen Katzenbergstr. und Schlossbergstr. so zu schalten, dass diese erst bei Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeiten von dauerrot auf grün schaltet, Ampelschaltung "grüne Welle". Sachverhalt: Bei den Überlegungen zur Umgestaltung der Steinkreuzstr. in Wolfartsweier stand die Sicherheit der Bürger als vorrangiger Aspekt im Mittelpunkt. Für die baulich- gestalterische Umsetzung flossen diese Überlegungen daher auch teilweise in dieser Ausbauphase mit ein. Die Anregungen Rechts vor Links und "Grüne Welle" für den Autoverkehr nur bei Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung als Heranführung für den Kernbereich 20 Km /h, sollte erst nach Umsetzung und weiteren Erkenntnissen erfolgen. Unter Begleitung der Universität Kaiserslautern sollte dann, nach Umsetzung der Maßnahme, eine Auswertung der Gesamtumbaumaßnahme erfolgen. Diese Untersuchungen wurden abgeschlossen und die Studie liegt vor. Durch die Umbaumaßnahme hat sich für die Gesamtsituation erfreulicherweise folgendes ergeben: 1. Das Verkehrsaufkommen hat sich weiter reduziert. 2. Die Durchgangsgeschwindigkeit hat sich verringert Allerdings zeigt sich im Kernbereich (20 Km/h), dass die durchschnittliche Geschwindigkeit um min. 6 Km/H überschritten wird. Dies ist nach unserer Ansicht auf die Bereiche zurück zu führen, welche an diese Kernzone heranführen. Daher sollten die Ampeln sowohl an der Katzenberg- als auch der Schlossbergstr. so geschaltet werden, dass bei Annäherung von Pkw mit angepasster Geschwindigkeit die Ampel von dauerrot auf Grün schaltet , um die Geschwindigkeit an dieser Stelle anzupassen. Zu schnelle Fahrzeuge werden durch frühzeitiges Erkennen einer roten Ampel, zwangsläufig auf die Geschwindigkeitsvorgaben hingeführt. Die technischen Voraussetzungen sollten bei der Umgestaltung der Steinkreuzstr. umgesetzt werden.

Anfrage zur Beantwortung in der kommenden Ortschaftsratssitzung ( öffentlicher Teil ) am 11.06.2013:

weiteres Vorgehen nach Fortschreibung des Lärmaktionsplanes, Erläuterung durch das Fachamt. Sachverhalt: Die Fortschreibung der Lärmminderungsplanung ist gemäß EUUmgebungslärmrichtlinie 2002/49 EG i.V.m. Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ein fester Bestandteil des Regelwerks. Die Lärmkarten müssen alle 5 Jahre überprüft und ggf. fortgeschrieben werden. Gemäß dieser Vorgaben wurde die Lärmminderungsplanung im Dezember 2012 fortgeschrieben. Als Ziel der damaligen Lärmminderungsplanung sollte bei der Fortschreibung der Hot-Spot Betrachtung nach 5 Jahren der Grenzwert um 5 d(BA) abgesenkt und die Ergebnisse in der Fortschreibung berücksichtigt werden. Für die Ermittlung von Hot- Spot Analysen wurde die Bevölkerungszahl in Bezug zu definierten Schwellenwerten und Abständen gesetzt. In den Lärmkarten für Straßenverkehr sind jeweils für den Tag und Nachtfall die Lärmpegel entsprechend farblich dargestellt. Für die farblichen Zuordnungen sind in der Legende die Lärmpegel abzulesen. Die gebäudebezogenen Einwohnerzahlen wurden vom Amt für Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt und den Gebäuden im schalltechnischen Berechnungsmodell zugeordnet. Im Zuge der Lärmkartierung wurden die Belastetenzahlen ermittelt und flossen in die Berechnungen mit ein. Dabei wurde in 2006 vom damaligen Umweltministerium Baden Württemberg folgende Lärmpegel empfohlen und den Berechnungen zugrunde gelegt: 70 dB(A) (Lärmindex LDEN) und 60 dB(A) (Lärmindex LN) Wir fordern das zuständige Fachamt hiermit auf, dem Ortschaftsrat Wolfartsweier folgende Fragestellungen zu beantworten: Wurde in der Fortschreibung der Lärmminderungsplanung, hier speziell in der Hot Spot Analyse, dieser um 5 dB (A) reduzierte Wert zugrunde gelegt ? Wie viele Bürger sind in Wolfartsweier von Lärmimissionen der folgenden Pegel betroffen. Wir bitten das Fachamt uns zu den genannten Pegeln absolute Zahlen zu nennen. Wolfartsweier Tag (Lärmindex LDen) Nacht (Lärmindex LN) 55 -60 d(BA) ocker 55 -60 d(BA) ocker 60- 65 d(BA) rot 60- 65 d(BA) rot 65-70 d(BA) braun 65-70 d(BA) braun 70 - 75 d (BA) lila 70 - 75 d (BA) lila Welche Handlungsempfehlungen würden sich im Lärmaktionsplan für Wolfartsweier ergeben, wenn man die nachfolgenden Werte des Bundes- Imissionsschutz- Gesetzes zugrunde legen würde ? § 2 Immissionsgrenzwerte nach (BImSchG, 1990) (1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: Tag Nacht 1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 Dezibel (A) 47 Dezibel (A) 2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 Dezibel (A) 49 Dezibel (A) 3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 Dezibel (A) 54 Dezibel (A) Welche Werte ergaben sich für der Aus-bzw Umbau der BAB 8 (1982) für den Abschnitt zwischen Langensteinbach und Karlsruhe. Wurden diese Werte berechnet oder lagen hier konkrete Messungen vor. Wurden in den letzten 6 Jahren Lärmmessungen in Wolfartsweier vorgenommen und wenn ja welche Ergebnisse haben diese geliefert?

Anfrage zur Beantwortung in der kommenden Ortschaftsratssitzung ( öffentlicher Teil ) am 11.06.2013:

Wie wird bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes das Gewerbegebiet "Im Hörgel" berücksichtigt bzw. welche mittelfristigen Planungen werden zum einen speziell für dieses Gebiet verfolgt und welche Perspektiven ergeben sich für die Gewerbetreiben im Allgemeinen auf dem Gemarkungsgebiet von Wolfartsweier. Sachverhalt: Zurzeit wird der Flächennutzungsplan 2010 fortgeschrieben. Ein Teil dieses Flächennutzungsplanes betrifft auch die Gewerbeflächen. Wolfartsweier hat auf seinem Gemarkungsgebiet nur sehr begrenzte Entwicklungsmöglichkeiten, sowohl für Wohnbau als auch für Gewerbe. Ein Entwicklungsgebiet welches im aktuellen Flächennutzungsplan als mögliches Gewerbegebiet ausgewiesen ist, ist das beschriebene Gebiet. Das Liegenschaftsamt möge dem Ortschaftsrat berichten, welche mittelfristige Perspektive sich für dieses Gewerbegebiet aufzeigt, bzw. welche Möglichkeiten sich für die ortsansässigen Gewerbetreiben auf der Gemarkung Wofartsweier kurz- bis mittelfristig ergeben. Antrag vom 09.10.2012 Befreiung von Betriebskostenpauschalen für Hermann-Ringwald-Halle bei Vereinsjubiläen Der Ortschaftsrat möge beschließen, dass die ortsansässigen Vereine bei Feierlichkeiten anlässlich von Vereinsjubiläen (25-, 50-, 75- …. jähriges Bestehen) von der Entrichtung der Betriebskostenpauschale zur Nutzung der Hermann-Ringwald-Halle befreit werden. Begründung: Die Vereine in Wolfartsweier tragen erheblich zu dem bürgerschaftlichen Zusammenleben in unserem Stadtteil bei. Feierlichkeiten zu Vereinsjubiläen verlangen von den ausrichtenden Vereinen eine besondere Anstrengung, die das Ausmaß der üblichen Vereinsfeste übersteigt. Erfahrungsgemäß sind Jubiläumsfeiern auch mit finanziellen Mehraufwendungen verbunden, die durch eine Befreiung von Betriebskostenpauschalen abgemildert werden können. Wir sehen darin eine angemessene Möglichkeit, das wichtige und große ehrenamtliche Engagement der Vereine zu honorieren. Wir bitten den Ortschaftsrat, diesem Antrag zuzustimmen. Unterzeichnet von: Christa Grafmüller-Hell, Fraktionsvorsitzende

Antrag vom 21.03.2012

Energetische und bauliche Sanierung der Grundschule Wolfartsweier Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft möge uns zu einer der nächsten öffentlichen Sitzungen ein Konzept zur energetischen und baulichen Sanierung der Grundschule Wolfartsweier aufzeigen. Begründung: Die Grundschule Wolfartsweier besteht aus zwei Gebäudeteilen. Zum einen sind dies das alte Schulhaus, ein Sandsteinbau aus dem Jahre 1906 und zum anderen der Anbau an das alte Schulhaus aus den 70er Jahren. Die unterschiedlichen Bausubstanzen weißen unterschiedliche Mängel auf. In der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates vom 20.03.2012 wurde uns von der Schulleitung über die Mängel berichtet. Die Schulleitung setzte den Ortschaftsrat darüber in Kenntnis, dass es witterungsabhängig zu großen Beeinträchtigungen in der thermischen Behaglichkeit kommt, was natürlich auch Auswirkungen auf den Lernerfolg hat. So ist es im Winter manchmal nicht möglich, die Klassenräume auf mehr als 15° C zu erwärmen und umgekehrt werden im Sommer die Klassenräume bis auf über 40 ° C aufgeheizt. Bauliche Mängel: Das Dach des alten Schulhauses ist undicht und bedarf einer Reparatur. Des Weiteren sind auch Fenster im neueren Gebäudeteil, hier speziell bauliche Anschlüsse an den Baukörper undicht und bedürfen einer Reparatur. Momentan werden vom HGW einzelne Reparaturen durchgeführt. Energetische Mängel: Resultierend aus dem in der Begründung dargestellten Sachverhaltes sollte die Grundschule in Wolfartsweier einer energetischen Überprüfung unterzogen werden. Der bauliche Wärmeschutz, sowie z.T. die verbauten Elemente, sind nicht mehr zeitgemäß und weisen auch bauliche Mängel auf, diese müssten daher ausgetauscht werden. Die Heizungsanlage sollte in diese Betrachtung mit einbezogen werden Wir beantragen daher, dass das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft ein ganzheitliches Konzept (Bauphysik und Heizungstechnik) zur Sanierung der Schule erstellt. In diesem Konzept sind die überschlägigen Kosten ebenso darzustellen wie die zeitliche und finanzielle Umsetzung des Sanierungskonzeptes. Das Ergebnis ist dem Ortschaftsrat in einer öffentlichen Sitzung zu präsentieren.

Sitzung vom 14.09.2011

Einrichtung eines Fahrradweges entlang der Steinkreuzstraße von der Katzenbergstr. bis zur Rampe Höhe Hellenstr.. Die SPD beantragt die Einrichtung eines Fahrradweges entlang der Steinkreuzstraße von der Katzenbergstr. bis zur Rampe Höhe Hellenstraße . Begründung: Die Steinkreuzstr. stellt eine wichtige Verkehrsachse von Grünwettersbach /Ettlingen nach Durlach, oder auch in den Oberwald/ Karlsruhe dar. Für den motorisierten Verkehr wurde mit der Umgehung ein Angebot für die Umfahrung von Wolfartsweier geboten. Der Rückbau des 1. Gesamtabschnittes der ehemaligen Bundesstr. 3 (jetzt Steinkreuzstr.) ist im vollen Gange und wird in Kürze abgeschlossen sein. Die rückgebaute Steinkreuzstr. wird dann, auch für Fußgänger und Radfahrer, attraktiv und sicher werden. Mit der Einrichtung eines Fahrradweges im weiteren Verlauf der Steinkreuzstr , von der Katzenbergstr. bis zur Rampe Höhe Hellenstr . wird ein durchgängiges Konzept für diese Verkehrsteilnehmer um gesetzt. Um allerdings ein durchgängiges Konzept für diese Verkehrsteilnehmer umzusetzen, sollte im weiteren Verlauf der Steinkreuzstr , von der Katzenbergstr. bis zur Rampe Höhe Hellenstr., einen Radweg (gestrichelter Streifen) eingerichtet werden. Solche Konzeptionen wurden bereits in Karlsruhe umgesetzt (siehe z.B. Entenfang). Die bisher ausgewiesene Hangstr. zeigt sich für diese Aufgabe wenig geeignet, da diese einseitig beparkt wird, zum anderen die verbleibende Straßenbreite durch eine Hecke eingeschränkt wird und dieser verbleibende Querschnitt für den PKW Verkehr sich als gerade ausreichend darstellt. Zudem ergeben sich bei der Verschwenkung von der Steinkreuzstr in die Hangstr. immer wieder gefährliche Situationen für die Radfahrer, da sie den Verkehr von der Katzenbergstr. kreuzen müssen. Mit einer verengten Steinkreuzstrasse (von der Bushaltestelle Mitte bis zur Bushaltestelle Nord) könnten dann die bisher gefahrenen hohen Geschwindigkeiten erheblich reduziert und abgestellt werden. Die Autofahrer würden sich der neuen Straßensituation anpassen und dann erst ab Ortsausgang wieder schneller fahren. Gerade in anbetracht der Tatsache, dass sich Karlsruhe zu einer fahrradfreundlichen Stadt entwickeln will, wäre die Umsetzung dieses Antrages ein enormer Beitrag zur Verbesserung der gesamten Radwegsituation. Da die Bereitstellung von Mitteln als geringfügig angesehen wird, könnten diese aus der Bauunterhaltung bereit gestellt werden. Wir bitten den Ortschaftsrat unseren Antrag zu unterstützen und die Verwaltung zu weiteren Schritten zu ermächtigen.

Sitzung vom 01.02.2011 Kindertageseinrichtung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren Die Verwaltung wird beauftragt, die Schaffung einer Kindertageseinrichtung in Wolfartsweier für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in die Wege zu leiten. Die zuständigen Fachämter mögen dazu Möglichkeiten prüfen und dem Ortschaftsrat vorstellen. Begründung: Die Kinderbetreuung ist in unserem Stadtteil für Kinder ab drei Jahren gut organisiert. In der Kita und in der Grundschule gibt es flexible und bedarfsgerechte Angebote, die eine ganztägige Betreuung von Kindern ab drei Jahren sicher stellt. Im August 2013 tritt der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem ersten Lebensjahr und darunter in Kraft. Bisher gibt es aber keine Kita-Plätze für Kinder unter drei Jahren in Wolfartsweier. Laut Information der Sozial und Jugendbehörde besteht ein rechnerischer Fehlbedarf von 23 Plätzen. Um die lückenlose Betreuung in Wolfartsweier sicher zu stellen muss für den Bedarf für Kinder unter drei Jahren neue Plätze geschaffen werden.

Sitzung vom 12.10.2010 Lärmbelastung in Wolfartsweier / Lärmaktionsplan 1. Maßnahmenpaket und dessen Fortschreibung Der Ortschaftsrat beauftragt den Ortsvorsteher, das zuständige Fachamt zu einem Sachstandsbericht in eine der nächsten öffentlichen Ortschaftsratssitzungen einzuladen. Erläuterungen zu folgenden Aspekte sind von besonderem Interesse: - Darstellung der Lärmbelastung in Wolfartsweier in der aktuellen Lärmkartierung, und Einschätzung des Handlungsbedarfs - Überprüfung von Schalllücken - Geschwindigkeitsbegrenzung auf den BAB A5 und A8, Begründung der Ablehnung durch das Regierungspräsidium. - südliche Verlängerung der Schallschutzmaßnahmen an der A5 - Schallschutzmaßnahmen an der Überleitung A5 / A8 Begründung: Die Lärmkartierung weist eine grenzwertige Lärmbelastung zumindest der südlichen Abschnitte unseres Ortsteils auf. Der Lärmaktionsplan, 1. Maßnahmenpaket, sieht außer der Geschwindigkeitsbegrenzung auf den BAB A5 und A8, die vom RP abgelehnt wurde, keine weiteren konkreten Maßnahmen vor, die zu einer Lärmminderung in Wolfartsweier beitragen könnten. Da sich der Lärm durch die umgebenden Bundesautobahnen bei der Wolfartsweierer Bevölkerung sehr belastend auswirkt, soll mit dem Sachstandbericht des Fachamtes die Aussichten hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen für Wolfartsweier dargestellt und diskutiert werden.